Guten Tag!
Wie sieht das Rechtlich mit sogenanten Dashcams aus das sind Kameras die im Fahrzeug montiert werden und die Fahrt aufzeichnen.
Ist dieses Material bei einem Ereignis welcher Art auch immer Unfall Verbrechen usw. zulässig?
Wenn ja wo überall Gericht (Zivil, Strafprozess)? Versicherung? usw.
Ist es überhaupt erlaubt solche Kameras in Österreich zu montieren und zu Benutzen?
Wie siehts mit dem Datenschutz aus?
Was darf man mit dem Filmmaterial alles tun Bspw. wenn man zufällig etwas Kurioses oder Lustiges Filmt? oder einfach nur die Fahrt herzeigen möchte Motorrad Bergstraßen etc. Youtube etc?
Danke
lg
Dashcam, Unfallkamera?
Siehe: https://www.dsb.gv.at/site/8105/default.aspx
Über die Zulässigkeit eines Beweismittels entscheidet grundsätzlich das Gericht.
Über die Zulässigkeit eines Beweismittels entscheidet grundsätzlich das Gericht.
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Re: Dashcam, Unfallkamera?
Sind verboten.Felix Jarosch hat geschrieben: Ist es überhaupt erlaubt solche Kameras in Österreich zu montieren und zu Benutzen?
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Die Frage war allgemein gehalten.
Wenn die Kamera nur das Innere des Fahrzeuges filmt, dann ist sie erlaubt (zB Bus, Straßenbahn etc.) gleiches gilt auch für andere Montagen und Verwendungen, sofern dadurch nicht öffentlicher Raum gefilmt wird und dies auch vorher bei der Datenschutzkommission gemeldet wurde.
Wenn die Kamera nur das Innere des Fahrzeuges filmt, dann ist sie erlaubt (zB Bus, Straßenbahn etc.) gleiches gilt auch für andere Montagen und Verwendungen, sofern dadurch nicht öffentlicher Raum gefilmt wird und dies auch vorher bei der Datenschutzkommission gemeldet wurde.
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