Registrierung i. Strafkartei bei "Falsch-Parken",

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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haka
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Registrierung i. Strafkartei bei "Falsch-Parken",

Beitrag von haka » 21.08.2014, 23:17

Habe heute eine Anonymverfügung wegen e. "ungültigen Parkscheins" erhalten. Das ursprüngliche Ticket ist nicht (mehr) hinter d. Scheibenwischern geklemmt gewesen, deshalb kams postalisch und mit Preiserhöhung von 12€. Die Rückseite war jedoch recht verwunderlich: Nebst der flapsigen Formulierung, dass mir eine Zahlung vorgeschrieben werde, da "davon auszugehen ist, dass" ich als Zulassungsbesitzerin selbst das Fahrzeug gelenkt habe od. wisse, wer es gelenkt hat, gefolgt von unterschwelligen Drohungen, gipfelt das Elaborat in der Feststellung, dass bei Nicht-Bezahlung eine rechtskräftige Bestrafung erfolge UND eine Registrierung in der Strafkartei.
Nun meine Fragen:
1. Normalerweise gibts doch b. e. Anonymverfügung mehere Möglichkeiten (bis hin zu der Nennung der Person, die wisse, wer Lenker war). Kann man denn gegen diese "Anonymverfügung" beeinspruchen bzw. mitteilen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ich Lenkerin war?
2. Registrierung in der Strafkartei? Ich kanns nicht glauben!
3. Hat jemand schon Erfahrung mit so einer "Anonymverfügung" und wie sollte ich vorgehen. Dankend im Voraus!



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 22.08.2014, 17:18

1. Normalerweise gibts doch b. e. Anonymverfügung mehere Möglichkeiten (bis hin zu der Nennung der Person, die wisse, wer Lenker war). Kann man denn gegen diese "Anonymverfügung" beeinspruchen bzw. mitteilen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ich Lenkerin war?
Da eine Anonymverfügung lediglich der Verfahrensbeschleunigung dient und keine Verfolgungshandlung darstellt ist dagegen auch kein Rechtsmittel (Einspruch) oder Ähnliches zulässig. Weitere Vorgangsweise unter Punkt 3.
2. Registrierung in der Strafkartei? Ich kanns nicht glauben!
Natürlich nicht. Eine Anonymverfügung scheint in keiner Verwaltungsstrafevidenz auf und darf in keiner Weise bei der Strafbemessung in einem Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt werden.
3. Hat jemand schon Erfahrung mit so einer "Anonymverfügung" und wie sollte ich vorgehen. Dankend im Voraus!
Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder die Strafe einbezahlen (sinnvoll wenn die Übertretung wirklich begangen wurde, da sie in keinem Register aufscheint und mit der Gelstrafe eher im untersten Bereich angesiedelt ist) oder auf die Zustellung einer Lenkererhebung warten (kommt ca. 4 - 8 Wochen nach der Anonymverfügung) und den tatsächlichen Lenker bekannt geben.

haka
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Beitrag von haka » 22.08.2014, 19:05

Officer01 hat geschrieben:
1. Normalerweise gibts doch b. e. Anonymverfügung mehere Möglichkeiten (bis hin zu der Nennung der Person, die wisse, wer Lenker war). Kann man denn gegen diese "Anonymverfügung" beeinspruchen bzw. mitteilen, dass nicht davon auszugehen ist, dass ich Lenkerin war?
Da eine Anonymverfügung lediglich der Verfahrensbeschleunigung dient und keine Verfolgungshandlung darstellt ist dagegen auch kein Rechtsmittel (Einspruch) oder Ähnliches zulässig. Weitere Vorgangsweise unter Punkt 3.
2. Registrierung in der Strafkartei? Ich kanns nicht glauben!
Natürlich nicht. Eine Anonymverfügung scheint in keiner Verwaltungsstrafevidenz auf und darf in keiner Weise bei der Strafbemessung in einem Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt werden.
3. Hat jemand schon Erfahrung mit so einer "Anonymverfügung" und wie sollte ich vorgehen. Dankend im Voraus!
Es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder die Strafe einbezahlen (sinnvoll wenn die Übertretung wirklich begangen wurde, da sie in keinem Register aufscheint und mit der Gelstrafe eher im untersten Bereich angesiedelt ist) oder auf die Zustellung einer Lenkererhebung warten (kommt ca. 4 - 8 Wochen nach der Anonymverfügung) und den tatsächlichen Lenker bekannt geben.

@Officer01: "Natürlich nicht. Eine Anonymverfügung scheint in keiner Verwaltungsstrafevidenz auf ..."
Damit wird dann doch gesetzwidrig gedroht. Leider kann ich hier keine Beilage anhängen, um das Original zu veröffentlichen.

ad Zustellung einer Lenkererhebung: Ist das das gleiche Procedere wie bei Schnellfahren (Radar)?

Officer01
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Beitrag von Officer01 » 22.08.2014, 22:57

Damit wird dann doch gesetzwidrig gedroht. Leider kann ich hier keine Beilage anhängen, um das Original zu veröffentlichen.
Das wäre wirklich interessant, was da drauf steht. Sicher, dass es kein Organmandat ist? Vielleicht wird auch auf ein späteres mögliches Verwaltungsstrafverfahren hingeweisen. Ansonsten auf eine andere Seite hochladen und verlinken.
ad Zustellung einer Lenkererhebung: Ist das das gleiche Procedere wie bei Schnellfahren (Radar)?
Ja.

haka
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Beitrag von haka » 23.08.2014, 23:24

Officer01 hat geschrieben:
Damit wird dann doch gesetzwidrig gedroht. Leider kann ich hier keine Beilage anhängen, um das Original zu veröffentlichen.
Das wäre wirklich interessant, was da drauf steht. Sicher, dass es kein Organmandat ist? Vielleicht wird auch auf ein späteres mögliches Verwaltungsstrafverfahren hingeweisen. Ansonsten auf eine andere Seite hochladen und verlinken.
ad Zustellung einer Lenkererhebung: Ist das das gleiche Procedere wie bei Schnellfahren (Radar)?
Ja.

Ansonsten auf eine andere Seite hochladen und verlinken. ..... Das know-how hab ich leider nicht, aber ich kanns dir mailen, wenn du magst.

Officer01
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Beitrag von Officer01 » 24.08.2014, 10:17

Es gibt Seiten (https://www.google.com/search?q=file-upload.net) wo du Dateien hochladen und den Link, den du dann bekommst, hier im Forum posten kannst.

Gegenüber E-Mail hat es den Vorteil, dass es auch andere Mitglieder sehen und ihren Senf dazugeben können. ;-)

haka
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Beitrag von haka » 24.08.2014, 17:18

Guter Tipp m. d. Link-Uploaden ... thx ... hier nun das Original (Rückseite):

http://www.file-upload.net/download-942 ... n.jpg.html

Officer01
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Beitrag von Officer01 » 24.08.2014, 20:26

Ja, wie bereits vermutet wird hier auf ein späteres Verwaltungsstrafverfahren hingewiesen. Also ab dem Zeitpunkt, wo du eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis bekommst und dieses nicht beeinspruchst oder dagegen berufst wird es im Verwaltungsstrafregister vermerkt. Das ist schon richtig so wie es draufsteht.

Bei einer Anonymverfügung bist du nicht vermerkt.

haka
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Beitrag von haka » 24.08.2014, 23:07

Seltsam bleibt immer noch die Tatsache, dass 1. bei einem läppischen ungültigen Parkschein e. Anonymverfügung gemacht wird und 2. dass frech "angenommen" wird, dass der Besitzer gleich Lenker ist und nicht die üblicherweise 3-Möglichkeiten-Chance besteht.
Thx f. deine Aufklärung.

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