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Unerlaubte Einfahrt in eine Fußgängerzone

Verfasst: 15.08.2014, 08:16
von Toni43
Hallo!

Mit welcher Strafe muss ich rechen wenn ich unerlaubterweise in eine Fußgängerzone eingefahren bin?

Mfg toni

Verfasst: 21.10.2014, 17:07
von mC1
8. § 24 Abs. 1 lit. i StVO 1960

8.1. § 24 Abs. 1 lit. i StVO 1960
Abstellen des Fahrzeuges in einer Fußgängerzone, ohne innerhalb der erlaubten Zeiten eine Ladetätigkeit durchgeführt zu haben. 58 Euro

8.2. § 24 Abs. 1 lit. i StVO 1960
Abstellen des Fahrzeuges in einer Fußgängerzone, ohne innerhalb der erlaubten Zeiten eine Ladetätigkeit durchgeführt zu haben, wodurch der Fußgängerverkehr behindert wurde. 108 Euro