Bei Rot gefahren-Einspruch?

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llevela
Beiträge: 26
Registriert: 08.07.2014, 15:27

Bei Rot gefahren-Einspruch?

Beitrag von llevela » 08.07.2014, 15:44

habe jetzt eine Anonymverfügung wegen bei Rot über die Ampel gefahren bekommen. Obwohl die Angelegenheit schon 1,5 Monate her ist, habe ich mich an die Situation noch genau erinnern können und möchte Einspruch erheben.
Es waren schlechte Sicht- und Fahrverhältnisse wegen starkem Regen und Dunkelheit. Der kleine Lastwagen vor mir ist sehr zögerlich rechts abgebogen. So zögerlich, dass mir der Motor beim hinterher fahren abgestorben ist. Ich habe da keine Sicht mehr auf die Ampel gehabt und habe nur geschaut, dass ich mich aus dem Kreuzungsbereich entferne. Ich und der kleine Lastwagen waren die einzigen zwei auf der Abbiegespur, wie die Ampel auf Grün geschaltet hat, also bin ich sicher noch bei Grün ins Kreuzungsbereich eingefahren.
Habe ich Chancen mit den Einspruch?



Forumsmensch
Beiträge: 31
Registriert: 01.12.2013, 13:09

Beitrag von Forumsmensch » 08.07.2014, 20:07

Ohne Zeugen in deinem Auto oder sonstwo, Chancen bei 0,0.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 08.07.2014, 21:35

Fakt ist, dass Sie sich bei Rot noch in der Kreuzung befunden haben und diese aus genannten Umständen nicht verlassen konnten.
Wie es "Forumsmensch" richtig sagt: ohne Zeugen ist die Chance gleich Null.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 28.07.2014, 08:16

Wenn Sie bei Grün in die Ampel eingefahren sind, dürfen Sie diese auch bei Rot verlassen (Räumphase). Dabei müssen Sie jedoch tatsächlich bei Grün eingefahren sein. War es erkennbar, dass Sie die Kreuzung bei Grün nicht verlassen können (oder hätte erkennbar sein müssen), dann ist dies auch strafbar.

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