Hallo Leute
Ich hab schon alle forums durch ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Fangen wir mal an es geschah am 30.05 das ein freund von mir sagte gehen wir was trinken ich sagte ja klar. Nach den nachhause fahren sagte ich zu in hey bieg mal in die messe rein (ist ein großer platz wo viele hier bei uns sicher ein auto bewegt haben schwarz) ok wir tauschten die plätze und in ging am steuer habe gas geben bis zu 30 khm dann hab ich wieder umgedreht da kam ein auto auf uns zu in der nacht um 23:00 uhr und schaltete die lichter ein ach du scheisse die polizei mein freund sagte fahr weiter aber ich bin vor panik stehen geblieben und bin nach hinten zum kofferraum und hab ihn aufgemacht ka warum.Also wir haben eine anzeige bekommen.
Jetzt meine frage an euch ich habe eine anzeigen ohne fahrerlaubnis könnt ihr ca sagen was da alles auf mich zukommen kann. die polizei sagte bis zu 2 jahren sperre OMG.
Dann als ich zuhause war hab ich wieder bei unserer polizei angerufen und ich glaub es war der typ da sagte ich ihn das ich am 13.06 die praktische prüfung habe er zu mir das könnte sich noch ausgehen. Könnte ich eventeull die prüfung machen wenn eine anzeige am laufen ist ?
Vor panik hab ich alle polizei statsionen in OÖ angerufen und gefragt ob da ne sperre wirklich drinnen ist.DA gab es verschiedene meinungen welche nur mit geld welche eine sperre ist da sicher und jetzt bin ich so iritiert das ich kein plan hab.Bin ein ersttäter nie im straßsenverkehr aufgefallen und nie was mit der polizei gehabt.BH hab ich auch angerufen die sagten ich sollte freitag noch mal anrufen.ich denke seit ein paar tagen nur an die sperre den ne geldstrafe ist mir wurscht die kann 2.000 betragen.
Da ich auf den bau arbeite bräuchte ich den führerschein sonst ist eine kündigung fix.
Und mein freund hat 2 anzeigen eine weil er mich fahren gelassen hat und die andere das das auto auf seinen vater zugelassen ist.
danke in voraus
brauche eure hilfffffeeeee )))))
stvg 21 hilfe
Der von Ihnen im Namen des Threads genannte § ist Teil einer deutschen Rechtsquelle. Das hier ist ein österreichisches Forum über die Rechtslage in Österreich.
Grundsätzlich gibt es keinen Grund die Sperre nicht zu verhängen, wenn Sie bis jetzt auch kein Fahrzeug benötigt haben um einer die Existenz sichernden Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Waren Sie auch noch alkoholisiert, wird das Ganze vermutlich noch teurer. Die Straße ist öffentlich, wenn sie für jedermann unter den gleichen Bedingungen befahren werden kann (§ 1 StVO); somit war das Einschreiten der Beamten zulässig. Ob das in Deutschland gleich gehandhabt wird, kann ich nicht mit Sicherheit bestätigen.
Grundsätzlich gibt es keinen Grund die Sperre nicht zu verhängen, wenn Sie bis jetzt auch kein Fahrzeug benötigt haben um einer die Existenz sichernden Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Waren Sie auch noch alkoholisiert, wird das Ganze vermutlich noch teurer. Die Straße ist öffentlich, wenn sie für jedermann unter den gleichen Bedingungen befahren werden kann (§ 1 StVO); somit war das Einschreiten der Beamten zulässig. Ob das in Deutschland gleich gehandhabt wird, kann ich nicht mit Sicherheit bestätigen.
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hallo danke für die antwort
ne ich bin ein österreicher und es geschah auch in östterreich.
Ich habe eine anzeigen wegen fahren ohne fahrerlaubnis.
Ich bräuchte den führerschein da meine firma schon über 1 jahr schon gewartet hat und sicher nicht länger warten würde(fristlose gündigung).Da ich auf der baustelle arbeite brauch ich den schein.
so heute ist der 06.06. ich habe meine pratische prüfung am 13.06
Hab heute die fahrschule angerufen die haben im führerschein regiester nachgeschaut ob ich überhaupt antreten kann, und es stand nix drinnen.Also dürfte ich zur prüfung antreten.Ich glaube meine anzeige wurde noch nicht bearbeitet glaube ich.
Meine 2 frage kann die polizei es überhaupt sehn das die fahrschule nachgeschaut hat für die praktische prüfung.
bin auf jede antwort stolz auf euch ) DANKE DANKE DANKE
Ich denke die ganze zeit nach weil ich mein arbeitsplatz verliere und dann weiß ich nicht wie es weiter gehn soll im leben (
ne ich bin ein österreicher und es geschah auch in östterreich.
Ich habe eine anzeigen wegen fahren ohne fahrerlaubnis.
Ich bräuchte den führerschein da meine firma schon über 1 jahr schon gewartet hat und sicher nicht länger warten würde(fristlose gündigung).Da ich auf der baustelle arbeite brauch ich den schein.
so heute ist der 06.06. ich habe meine pratische prüfung am 13.06
Hab heute die fahrschule angerufen die haben im führerschein regiester nachgeschaut ob ich überhaupt antreten kann, und es stand nix drinnen.Also dürfte ich zur prüfung antreten.Ich glaube meine anzeige wurde noch nicht bearbeitet glaube ich.
Meine 2 frage kann die polizei es überhaupt sehn das die fahrschule nachgeschaut hat für die praktische prüfung.
bin auf jede antwort stolz auf euch ) DANKE DANKE DANKE
Ich denke die ganze zeit nach weil ich mein arbeitsplatz verliere und dann weiß ich nicht wie es weiter gehn soll im leben (
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Warum zitieren Sie eine deutsche Rechtsquelle (StVG) und den dazugehörigen § (21), wenn es sich um eine Situation in Österreich handelt?
Wenn Sie Ihr Anliegen die ganze Zeit posten und uns damit überfluten wird die Antwort darauf nicht schneller folgen. Außerdem befinden wir uns im Wochenende, also dürfte es länger dauern bis jemand respondiert. Ich habe momentan keine Zeit um Ihre Sachlage zu analysieren und darauf eine brauchbare Antwort zu geben.
Wenn Sie Ihr Anliegen die ganze Zeit posten und uns damit überfluten wird die Antwort darauf nicht schneller folgen. Außerdem befinden wir uns im Wochenende, also dürfte es länger dauern bis jemand respondiert. Ich habe momentan keine Zeit um Ihre Sachlage zu analysieren und darauf eine brauchbare Antwort zu geben.
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Hallo leute ich hatte ja so angst wegen einer sperre jetzt habe ich meinen brief von der LPD bekommen da steht folgendes drauf.
Ich habe nur eine geldstrafe bekommen von 400 euro und mein freund 200 euro nur ging schnell bis es bearbeitet worten ist.
Jetzt frage ich mich muss die führerscheinsperre auf den zettel stehen oder kommt die mit einen anderen brief.
da steht drauf oben strafverfügung gross dann wo und wan es geschen ist.
dann steht da
Wegen dieser verwaltungsübertretung wird über sie folgende strafe verhängt:
Geldstrfe von falls diese uneinbringlich ist ersatzfeiheitsstrafe von gemäß
400E 7 tagen 37abs.1 i.v.m 37abs. 3 zif 1 fsg
weitere verfügungen(zb Verfallsausspruch, Anrechungen von vorhaft): LEER
Der zu zahlende Gesamtbetrag
400Euro
und kommt da noch ein 2 zetter mit der sperre oda nicht danke euch.
Ich habe nur eine geldstrafe bekommen von 400 euro und mein freund 200 euro nur ging schnell bis es bearbeitet worten ist.
Jetzt frage ich mich muss die führerscheinsperre auf den zettel stehen oder kommt die mit einen anderen brief.
da steht drauf oben strafverfügung gross dann wo und wan es geschen ist.
dann steht da
Wegen dieser verwaltungsübertretung wird über sie folgende strafe verhängt:
Geldstrfe von falls diese uneinbringlich ist ersatzfeiheitsstrafe von gemäß
400E 7 tagen 37abs.1 i.v.m 37abs. 3 zif 1 fsg
weitere verfügungen(zb Verfallsausspruch, Anrechungen von vorhaft): LEER
Der zu zahlende Gesamtbetrag
400Euro
und kommt da noch ein 2 zetter mit der sperre oda nicht danke euch.
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