Übertretung gemäß § 36 lit. a Kraftfahrgesetz

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Erich Baehrendt
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Übertretung gemäß § 36 lit. a Kraftfahrgesetz

Beitrag von Erich Baehrendt » 02.05.2014, 12:15

Hallo,
ich bin mit einem als Moped angemeldeten Fahrzeug geradard worden. 64kmh, Toleranz bereits abgezogen. Der Tacho kann diese Geschwindigkeit gar nicht anzeigen, ich habe auch nicht damit gerechnet daß das Fahrzeug SO schnell geht, aber ich will die Übertretung grundsätzlich nicht leugnen. "Das Fahrzeug gilt nicht mehr als Motorfahrrad und ist daher nicht richtig zum Verkehr zugelassen."

Übertretung gemäß § 36 lit. a Kraftfahrgesetz
Geldstrafe § 134(1) Kraftfahrgesetz

Es geht mir nicht um den Strafrahmen!

Meine Frage: Habe ich abgesehen von der verhängten Strafe mit weiteren Konsequenzen zu rechnen und wenn ja, welcher Art? Kann da noch ein weiterer Brief kommen oder ist mit der zahlung dieser Strafe die Sache erledigt? Muß ich das Fahrzeug behördlich vorführen etc? Wenn ja, was wird kontrolliert? Eine Überprüfung auf dem Rollenprüfstand ist bei diesem Fahrzeug nicht möglich.

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!

Schönes Wochenende.



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