Hallo,
laut Info von den Wiener Linien hat eine Straßenbahn Vorrang, auch wenn sie auf einem geregeltem Schutzweg, bei dem die Fußgängerampel gerade grün anzeigt, diesen zwecks Abbiegen queren muss.
Kann das wirklich stimmen?
danke schön!
Vorrang Schienenfahrzeug auf geregeltem Schutzweg
§ 9 bezieht sich NUR auf ungeregelte Schutzwege, wo der "Vorrang" der Fußgeher ausdrücklich nicht gegenüber Schienenfahrzeugen gilt.
Auf geregelten Schutzwegen gilt ansonsten § 38 Abs 4.
Diesbezüglich sind Schienenfahrzeuge auch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der StVO befreit (§ 28 Abs 1)
Ich kann daher die Ansicht der Verkehrsbetriebe (so sie tatsächlich für Schutzwege mit Ampel) geäußert wurde, nicht nachvollziehen.
mfG
RA Michael Gruner
Auf geregelten Schutzwegen gilt ansonsten § 38 Abs 4.
Diesbezüglich sind Schienenfahrzeuge auch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der StVO befreit (§ 28 Abs 1)
Ich kann daher die Ansicht der Verkehrsbetriebe (so sie tatsächlich für Schutzwege mit Ampel) geäußert wurde, nicht nachvollziehen.
mfG
RA Michael Gruner
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