parkometerabgabe - hilfe

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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helmut1
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parkometerabgabe - hilfe

Beitrag von helmut1 » 23.04.2014, 08:27

mein sohn hat vergangenen herbst 5x eine parkometerstrafe bekommen - aufgrund seiner krankheit, kümmerte er sich auch nicht darum und letztendlich wurden daraus 740 euro. diese wurden bezahlt. nun schreibt die ma 6 für diese 5 Tage eine fiktive rechnung von 63 euro für die parkometerabgabe - es heisst -
die einforderung der entgangenne Abgabe hat unabhängig von einer Bestrafung zu erfolgen bzw. stellt eine bereits erfolgte Bestrafung kein Hindernis für die Nachverrechnung der Agabe dar, die für die Abstellungen des Fahrzeuges zu entrichten gewesen wäre. Das bedeutet, dass die Abgabe zusätzlich zu verhängten bereits bezahlten Strafbeträgen zu entrichten ist.
es werden 5,3 stunden, 1 Stunde, 9,3 stunden, 10 stunden und 5,3 stunden angenommen.
Ist das rechtens? Bitte um Antwort



Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.04.2014, 10:43

Welche Rechtsgrundlage wird für die Bestrafung angeführt und welche für die Parkometerabgabe?

helmut1
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Beitrag von helmut1 » 24.04.2014, 23:19

Strafverfügung: Abstellen des Fahrzeuges ohne für gültigen Parkschein gesorgt -Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Flgd. Rechtsvorschriften verletzt: §5Abs. 2 Parkometerverordnung ABl. Stadt Wien Nr. 51/2005 idgF in Verbindung mit §4 Abs. 1 Parkometergesetz wird wg dieser Verwaltungsübertretung über sie folgende Strafe verhängt....
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Zahlungsaufforderung wegen Parkometerabgabe
Rechtsgrundlage: §203 Bundesabgabenordnung BA BGBl. Nr. 194/1961, idgF, §5 Abs 2 Parkometerabgabeverordnung des Wr. Gemeinderates, ABl. 51/2005, idgF, §1 Abs. 3 Parkometergesetz 2006 LGBl. f. Wien Nr. 9/2006 i.dgF, §2 Parkometerabgabenverordnung des Wr. Gemeinderates ABl. Nr. 51/2005, idF ABl. Nr. 29/2013

Manannan
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Beitrag von Manannan » 25.04.2014, 08:02

Die ersten Strafverfügungen sind auf Grundlage von § 25 StVO iVm ParkometerVO ergangen, die Parkometerabgabe wegen Abgabenverkürzung.
Da die Rechtsgrundlagen gegeben sind, sind beide Strafverfügungen rechtmäßig. Ob eine Berufung Erfolg hat kann ich ohne genaue Kenntnisse der Umstände nicht beurteilen. Eine Möglichkeit sehe ich jedoch durch die Krankheit Ihres Sohnes, sofern diese für das strafbare Verhalten kausal war. Es würde hier uU am Verschulden fehlen. Die Berufungsfrist beträgt 1 Monat und ich würde Ihnen hier zu einer Berufung raten. Die Krankheit Ihres Sohnes müssten Sie durch Vorlage entsprechender Nachweise beweisen.

helmut1
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Beitrag von helmut1 » 26.04.2014, 17:46

vielen dank für ihre Antwort - ja, ich werde beurfen! Alleine schon deswegen, da z. Bsp. die 10 Stunden Parkzeit eine rein fiktive Annahme sind. Man meinte, der alte Strafzettel hing noch an der Windschutzscheibe, am nächsten Tag kam der neue hinzu. Das ist sicherlich kein Kriterium, dass ich annehmen kann, dass 10 Stunden geparkt wurde. Mir fehlen hier die Beweise - ich als Staatsbürger muss diese auch erbringen - die Frage, der Beamtenstaat im Gegenzug nicht? - Und - wird jeder verfolgt, dem man eine Strafe ausstellt, der diese dann bezahlt und bekommt derjenige dann auch eine fiktive Rechnung, wie lange er dort vielleicht gestanden ist?

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