Flyer an parkende Autos anbringen?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Nicola Lienhardt
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Flyer an parkende Autos anbringen?

Beitrag von Nicola Lienhardt » 02.04.2014, 12:13

Hallo alle zusammen!

Mir ist jetzt schon ein paar mal gesagt worden dass es grundsätzlich in ganz Österreich verboten ist an parkenden Autos Flyer an zu bringen.

Aber ist es nicht so dass an öffentlichen Parkplätzen das grundsätzlich erlaubt ist und dass durch die jeweilige Gemeinde oder Magistrat geregelt wird ob das erlaubt ist oder nicht?

Gibt es zu diesem Thema einen Gesetzestext?

Vielen Dank im vorhinein für eure Zeit und Antworten

Nico



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 02.04.2014, 13:23

Es ist privatrechtlich eine Besitzstoerung.

Nicola Lienhardt
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Beitrag von Nicola Lienhardt » 02.04.2014, 13:50

Hallo!

Vielen Dank für deine Antwort!

Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich hab das mal gegoogelt.

"Voraussetzungen für eine Besitzstörung

Die Störungshandlung muss den Besitz einer Sache entweder eigenmächtig beeinträchtigen bzw. verletzen oder ganz entziehen (zB Behinderung der Zufahrt zu einem Parkplatz). Besitzer einer Sache ist derjenige, der die tatsächliche Macht über eine Sache (äußere Gewahrsame) und den Willen hat, diese Sache auch für sich zu behalten (zB Mieter, Pächter, Leasingnehmer).

Eine Besitzstörung liegt nur dann vor, wenn es dem Störer möglich gewesen ist, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Parkverbotsschilder helfen zwar, dieses Bewusstsein zu wecken, sind aber keine unbedingte Voraussetzung für die Geltendmachung der Besitzstörung. Sie erleichtern allerdings den Beweis des Störungsbewusstseins des Störers. Eine deutlich ersichtliche Abschrägung in der Gehsteigkante genügt zum Beispiel schon.

Die Dauer und die Tageszeit der Störung sind für die Besitzstörungsklage nicht von Bedeutung. Ein sehr kurzes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz wird schon als ausreichend für eine Besitzstörung angesehen.

Beispiele für eine Besitzstörung
Der Vermieter betritt unbefugt die Wohnung seines Mieters.
Der Kunde eines Supermarktes stellt sein Auto nicht auf dem ausgewiesenen Kundenparkplatz, sondern auf einem Privatparkplatz daneben ab.
Der Ehegatte tauscht die Schlösser der Ehewohnung und hindert dadurch den anderen Ehepartner am Zutritt zur gemeinsamen Ehewohnung."

https://www.wko.at/Content.Node/Service ... blick.html


laut diesem Text dürfte es keine Besitzstörung sein.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 02.04.2014, 17:55

Na wenn es Google besser weiß

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 02.04.2014, 22:08

Sachenrecht:

Der Mieter ist Fremdbesitzer (Inhaber), er hat den Willen die Sache für einen anderen (Vermieter) und nicht für sich zu besitzen (animus rem alteri habendi). Der Mieter erkennt die Fremdheit der Sache an, er weiß dass er bloß im Rahmen des Bestandvertrages nach §§ 1090, 1091 ABGB ein Nutzungsrecht auf die Sache hat, daraus ergeben sich auch Besitzrechte, dennoch hat der Mieter nicht den Willen die Sache für sich zu behalten, diese Textstelle mit dem Beispiel „Mieter, Pächter USW“ ist definitiv falsch.

Besitzstörung:

Meines Erachtens stellt das Verteilen von Flugblättern auf Autos schon einen Eingriff in fremden Besitz dar. Eine Schadenersatzforderung ist hier natürlich nicht durchsetzbar, aber auf Unterlassung kann, wenn sich dieses Verhalten wiederholt, geklagt werden. Nur wird sich niemand die Mühe machen hier eine Klage wegen so einer Kleinigkeit einzureichen; also verteilen Sie die Flyer ruhig.

Nicola Lienhardt
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Beitrag von Nicola Lienhardt » 02.04.2014, 22:56

Vielen Dank für Ihre Antwort lexlegis! Sie haben mir sehr geholfen! Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend oder Tag je nach dem wann Sie das lesen!

Herr Hubert Neubauer Ihnen möchte ich für Ihre Mühe und Ihre Zeit danken!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.04.2014, 10:53

@lexlegis

§ 82 Abs 1 StVO lesen!!
"...ist unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften..."

Hierunter fallen uA auch die landesgesetzlichen Bestimmungen des Straßengesetzes bzgl "Sondernutzung von Straßengrund".

Wenn zB bei meinem PKW ein Flyer angebracht wird, dann erstatte ich Anzeige wegen Besitzstörung.
Es soll auch Gemeinden geben, die die Verteilung von Handzetteln durch Verordnung verbieten und dem Verteiler anteilig Straßenreinigungskosten in Rechnung stellen.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 03.04.2014, 11:15

Eine Besitzstörung im Sinne des ABGB kann nicht angezeigt werden (Privatrecht). Ausnahme: § 38 Abs 5 SPG. Die ortspolizeilichen Verordnungen im Rahmen des eigenen Wirkungsbereichs einer Gemeinde (Art 118 Abs 6 B-VG) bleiben natürlich unberührt.

Dennoch Danke für den § der StVO, ich hatte so etwas im Hinterkopf, war mir aber nicht mehr sicher.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 03.04.2014, 11:58

Dazu noch folgende Anmerkung:

Dieses Flyer-Unwesen artet zuweilen aus. Wenn man abends zum Auto kommt und zwei bis drei Werbezettel hinter dem Scheibenwischer klemmen und vielleicht auch noch eine Warenprobe, dann ist das eine Belästigung die nicht hingenommen werden muss! Es handelt sich um ungebetene und unverlangte Werbung. Ich muss diese in den nächsten Abfalleimer entsorgen und oft wieder einige 100 Meter gehen. Da kann man auch gleich die paar Meter weiter zum Gericht gehen und Besitzstörungsklage einbringen. Das erscheint langfristig sicher hilfreicher, als ständig diesen Müll zu entsorgen.
Zu prüfen wäre auch, ob hier ev auch das UWG greift.

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