Praktische Führerscheinprüfung.Durchgefallen? ?

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Bienchen1
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Praktische Führerscheinprüfung.Durchgefallen? ?

Beitrag von Bienchen1 » 31.03.2014, 11:25

Hallo,
bin neu und hab mich angemeldet da ich sonst keine ruhe finde.
hab vor paar tagen meine praktische fahrprüfung. Bin durchgefallen.der prufer ist gekommen hat meinen fl mit handdruck begrüßt und ich stand genau daneben und wurde weder begrüßt noch angeschaut. :? : dann meinet er er habe noch kurz was zu erledigen wir sollen 10 min warten.gesagt getan. Dann wollte er meinen ausweis sehen und hat erst gemeint ich sehe der person auf dem foto nicht ähnlich aber egal.bild - schwarze lange haare.aktuell-blond und kurz.ich habe kurz gelächelt. Zur fahrt : Es ist alles toll gelaufen ich war null aufgeregt.hat er dann selber gesagt dass ich fehlerfrei und super gefahren bin. Die letzte kreuzung die ich noch überqueren sollte als linksabbieger. Hab mich eingeordnet auf bodenmarkierung und es war grün bin also weiter ,kaum hab ich die haltelinie passiert sehe ich auf der hängenden ampel dass es schon grün blinkt.i h fahre zur kreuzungsmitte weiter und bleibe dort stehen.hab also die ampel hinter mir gelassen. Gegenverkehr hat drei fahrstreifen und kommt in strömen. Ich warte natürlich da ich keine chance hat da eine lücke zu finden.es war viel los und zwar freitag ca. 13 uhr.
Also hat mich gelb bzw rot beim warten anscheinend erwischt.bin bei der nächsten besten gelegenheit nach kurz schauen schnell abgebogen.kaum habe ich das gemacht sagte er sie haben bei rot die krezung verlassen und sind abgebogen.sie sind super gefahren und waren auch durchgekommen aber er kann den rotlichtverstoß nicht tolerieren.

Was hätte ich den tun sollen? Ich hatte meiner Meinung nach keinen fehler begangen? Kann ja nichts dafür dass der Gegenverkehr bei drei fahrstreifen wie in strömen gekommen ist an einem freitag nachmittag.
Ich möchte mich nicht selbst schön reden nur hatte ich gerne gewusst was war falsch und wie mach ich es richtig??
Tut mir leid für den langen text.

lg



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 31.03.2014, 13:03

Sie sind bei grün in die Kreuzung eingefahren und stehengeblieben um nach links abzubiegen (Vortasten). Hierfür haben Sie den Gegenverkehr ordnungsgemäß (§ 19 Abs 5 iVm § 38 Abs 4 zweiter Satz StVO) abgewartet. Genaugenommen haben Sie die Ampel bei Grün überquert und sind nach der Beruhigung des Gegenverkehrs (vermutlich erst) bei Rot eingebogen. Dies kommt in der Praxis nahezu täglich vor, da bei einer hochfrequentierten Verkehrslage mit viel Gegenverkehr zu rechnen ist. Wenn Sie sich bereits vorgetastet haben und quasi in der Kreuzung stehen, dürfen Sie nicht nachdem der Verkehr aufgrund der Umschaltung der Ampeln gewechselt hat, wieder zurückfahren (analog dazu § 38 Abs 2 erster Satz StVO). Ihre Vorgehensweise war meines Erachtens durchaus zulässig und praxisorientiert. Leider haben Sie nicht wirklich eine Chance die Entscheidung des Fahrlehrers zu bekämpfen.

Bienchen1
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Beitrag von Bienchen1 » 31.03.2014, 13:16

Danke für die Antwort.
Das gleiche habe ich mir auch gedacht nur war ich dann doch verunsichert weil ich ja dann durchgefallen bin.hab mir gedacht der Prüfer wird schon wissen warum.hab ihn gefragt was ich denn hätte tun sollen.
prüfer: warum um gottes willen bleiben sie bei grün blinken nicht stehen.
ich: hä?? Es hat erst grün geblinkt als ich die haltelinie passiert habe.
er: das ist Geschmackssache
ich: ?????
Mein lehrer hat dann gemeint dass bei so großen kreuzungsn es oft vorkommt dass man steckenbleibt .war halt ne blöde situation usw usw.....hat versucht den prufer umzustimmen, der hat ihn aber leider nicht mal beachtet.

also was mir eigentlich keine ruhe lässt. Dass ich meines Erachtens nicht wirklich einen rotlichtverstoß begangen habe.und vor allem wie mache ich es nächstes mal.
werde sicher wieder dort fahren müssen weil wie gesagt einmal noch links abbiegen und dort ist dann unser übungsplatz.also wäre fertig gewesen und durchgekommen wenn dieser "Fehler" nicht passiert wäre.

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 31.03.2014, 13:32

In diesem Fall sollten Sie die Situation vor der Fahrt offen ansprechen und (nicht zynisch klingend) erfragen, wie Sie diese am besten managen sollen, sodass sich der "Fehler" vom letzten Mal nicht wiederholt bzw. wie es der Prüfer als Experte in so einer Situation machen würde. Nach einer Antwort verhalten Sie sich exakt so wie gewünscht.

Alles Gute!

Bienchen1
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Beitrag von Bienchen1 » 31.03.2014, 13:49

Das ist eine gute Idee. Werde ich bei der nächsten Prüfung gleich fragen vor der Fahrt noch.mein prüfer meinte nämlich ich müsse mir ca ausrechnen können ob ich es schaffe in der gesamten grünphase rüber zukommen und wenn nicht dann soll ich stehen bleiben.
Ich hab nur bahnhof verstanden aber bitte und es ärgert mich.
Nicht dass mich der nächste Prüfer komisch anguckt und durchfallen lässt weil ich bei grün plötzlich stehenbleibe - was bedeuten kann verunsicherung, auffahrunfall provoziert usw. Deswegen werde ich es gleich ansprechen.
Guter tipp
Danke

schanzenpeter
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Einfahren bei grün

Beitrag von schanzenpeter » 02.06.2014, 21:58

hallo Bienchen, es hilft dir nicht, aber mM hast du keinen Fehler gemacht. grün bedeutet nur dann nicht freie Fahrt, wenn wegen eines RÜCKSTAUS das Verlassen der Kreuzung währen der Grünphase nicht möglich ist. Das Warten beim Linksabbiegen ist kein Grund, nicht einzufahren, denn nach dem Ende der Grünphase gibt es die Räumphase, wärend derer das Verlassen der Kreuzung normalerweise möglich ist und erst danach der Querverkehr grün erhält.

BatLB
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Beitrag von BatLB » 21.04.2015, 16:14

Ich gehe davon aus, dass das grün blinken tatsächlich direkt eingesetzt hat, als die Haltelinie erreicht wurde. Dadurch hat der Fahrlehrer den Eindruck gehabt, du wolltest noch "schnell drüber", was aufgrund des Gegenverkehrs dann zum Massaker für deinen Führerschein wurde.

Beim nächsten mal NUR in die Kreuzung vortasten, wenn die Ampel wirklich grün zeigt !

Wenn die Ampel grün zeigt langsam über die Haltelinie rollen , in die Kreuzung. Ab diesem Zeitpunkt hat der Fahrlehrer keine Möglichkeit mehr nachzuvollziehen welche Farbe die Ampel hat - Der Gegenverkehr muss dann abgewartet werden und es wird abgebogen.

Das Grün BLINKEN wird den Aufhänger verursacht haben. Immerhin soll man bei Grün blinken ja, wenn möglich, nicht mehr in die Kreuzung einfahren. Darum gehört grün blinken auch abgeschafft, weils wischiwaschi ist und eigentlich nur die Autofahrer motiviert in die Eisen zu steigen ...

BetterToCallSaul
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Beitrag von BetterToCallSaul » 22.04.2015, 12:34

BatLB hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass das grün blinken tatsächlich direkt eingesetzt hat, als die Haltelinie erreicht wurde. Dadurch hat der Fahrlehrer den Eindruck gehabt, du wolltest noch "schnell drüber", was aufgrund des Gegenverkehrs dann zum Massaker für deinen Führerschein wurde.

Beim nächsten mal NUR in die Kreuzung vortasten, wenn die Ampel wirklich grün zeigt !

Wenn die Ampel grün zeigt langsam über die Haltelinie rollen , in die Kreuzung. Ab diesem Zeitpunkt hat der Fahrlehrer keine Möglichkeit mehr nachzuvollziehen welche Farbe die Ampel hat - Der Gegenverkehr muss dann abgewartet werden und es wird abgebogen.

Das Grün BLINKEN wird den Aufhänger verursacht haben. Immerhin soll man bei Grün blinken ja, wenn möglich, nicht mehr in die Kreuzung einfahren. Darum gehört grün blinken auch abgeschafft, weils wischiwaschi ist und eigentlich nur die Autofahrer motiviert in die Eisen zu steigen ...
Grün blinken ist nicht wischiwaschi es ist eindeutig geregelt, dass man fahren darf

BatLB
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Beitrag von BatLB » 22.04.2015, 13:49

Man darf bei grün blinken noch in die Kreuzung, das ist richtig. Man darf aber eine Kreuzung nur befahren, wenn das verlassen der Kreuzung vor der Rotphase sichergestellt werden kann. Daher müsste man, eigentlich, immer warten bis der Vordermann den Kreuzungsbereich verlassen hat bevor man selbst einfährt - Um ein stehen bleiben im Kreuzungsbereich zu verhindern.

Wenn der Fahrlehrer aber nun sieht, dass man bei Grün blinkend noch schnell in die Kreuzung fährt und man dann dort tief in die Rotphase lang herumsteht, weil man nicht mehr raus kommt, verstehe ich die Entscheidung des Fahrlehrers.

Stell dich mal im Stau am Gürtel auf die Nußdorferstraßen Kreuzung, fang dir ein Rotfahr-Strafzetterl ein und diskutier dann mit den zuständigen Behörden, dass du doch bei grün blinkend eingefahren bist.

BetterToCallSaul
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Beitrag von BetterToCallSaul » 23.04.2015, 08:49

Schon öfters gemacht und gewonnen
Danke

BatLB
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Beitrag von BatLB » 24.04.2015, 11:57

Kommt halt drauf an. Kann auch teurer werden - Blockieren der Kreuzung ist noch teurer als ein reiner Rotlichtverstoß. Über sowas kann man streiten.

Im Grunde gilt bei der Führerscheinprüfung aber - So fahren, dass es nicht einmal im Ansatz Grund zur Diskussion gibt. Denn wenns diesen gibt, entscheidet der Prüfer.

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