Hallo!
Meine Frage betrifft das Vormerksystem gem. §30a FSG. Was ist der Unterschied zwischen den Abs. 2 Z9 und Z10 ? Hier nochmal der Gesetzestext:
9.Übertretungen des § 52 lit. a Z 7e StVO in Tunnelanlagen;
10.Übertretungen der Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln, BGBl. II Nr. 395/2001;
Vormerksystem
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