Lenkererhebung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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huber1
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Lenkererhebung

Beitrag von huber1 » 08.12.2013, 23:09

habe eine lenkererhebung erhalten. laut anruf bei der behörde können (dürfen) sie mir nichts genaueres zur tat sagen, sie konnten mir nur sagen, dass auf der autobahn zu wenig abstand eingehalten wurde.
akteneinsicht wurde mir vorerst verwehrt. laut div. urteilen hat man im administrativverfahren jedoch das recht auf akteneinsicht, dies wurde nun schriftlich beantragt, bis jetzt noch keine antwort erhalten.

mein problem ist, dass ich nicht genau sagen kann, wer gefahren ist. was passiert nun, wenn ich denen sage, ich weiß nicht, wer gefahren ist bzw. wenn ich auf die lenkererhebung überhaupt nicht näher eingehe und die frist verstreichen lasse? bekomme ich dann einen strafe, weil ich der lenkerauskunft nicht nachkomme? wie hoch ist diese erfahrungsgemäß? kann ich auch die strafe bekommen, welche für das ursprüngliche delikt verhängt werden würde?? (ev. führerscheientzug oder vormerkung?)

danke für eure infos...



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 10.12.2013, 23:32

habe eine lenkererhebung erhalten. laut anruf bei der behörde können (dürfen) sie mir nichts genaueres zur tat sagen, sie konnten mir nur sagen, dass auf der autobahn zu wenig abstand eingehalten wurde.
akteneinsicht wurde mir vorerst verwehrt. laut div. urteilen hat man im administrativverfahren jedoch das recht auf akteneinsicht, dies wurde nun schriftlich beantragt, bis jetzt noch keine antwort erhalten.

Akteneinsicht kann nur Parteien (z.B. Beschuldigter) im Sinne des AVG in Verwaltungs- oder Administrativverfahren gewährt werden. Da bei einer Lenkererhebung weder ein Verwaltungs- noch ein Administrativverfahren eingeleitet wurde und noch kein Beschuldigter feststeht (es somit keine Partei im Sinne des AVG gibt) ist eine Akteneinsicht nicht möglich. Eine Lenkererhebung dient lediglich der Feststellung des Beschuldigten und stellt kein Verwaltungsverfahren dar.

mein problem ist, dass ich nicht genau sagen kann, wer gefahren ist. was passiert nun, wenn ich denen sage, ich weiß nicht, wer gefahren ist bzw. wenn ich auf die lenkererhebung überhaupt nicht näher eingehe und die frist verstreichen lasse? bekomme ich dann einen strafe, weil ich der lenkerauskunft nicht nachkomme? wie hoch ist diese erfahrungsgemäß?
Die Nichtbeantwortung oder Falschbeantwortung einer Lenkererhebung zieht ein Verwaltungsstrafverfahren nach § 103 Abs. 2 KFG für den Zulassungsbesitzer nach sich. Die Behörde kann je nach Schwere der Tat sowie sonstigen Umständen mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000,00 Euro vorgehen.

kann ich auch die strafe bekommen, welche für das ursprüngliche delikt verhängt werden würde?? (ev. führerscheientzug oder vormerkung?)

Wenn kein Beschuldigter ausgeforscht bzw. namhaft gemacht wird, tritt an die Stelle der ursprünglichen Übertretung die Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG (für den Zulassungsbesitzer). Ein Führerscheinentzugsverfahren kann mangels Feststellung eines Beschuldigten nicht eingeleitet werden.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 11.12.2013, 07:43

Officer01 hat geschrieben:
habe eine lenkererhebung erhalten. laut anruf bei der behörde können (dürfen) sie mir nichts genaueres zur tat sagen, sie konnten mir nur sagen, dass auf der autobahn zu wenig abstand eingehalten wurde.
akteneinsicht wurde mir vorerst verwehrt. laut div. urteilen hat man im administrativverfahren jedoch das recht auf akteneinsicht, dies wurde nun schriftlich beantragt, bis jetzt noch keine antwort erhalten.

Akteneinsicht kann nur Parteien (z.B. Beschuldigter) im Sinne des AVG in Verwaltungs- oder Administrativverfahren gewährt werden. Da bei einer Lenkererhebung weder ein Verwaltungs- noch ein Administrativverfahren eingeleitet wurde und noch kein Beschuldigter feststeht (es somit keine Partei im Sinne des AVG gibt) ist eine Akteneinsicht nicht möglich. Eine Lenkererhebung dient lediglich der Feststellung des Beschuldigten und stellt kein Verwaltungsverfahren dar
Es ist wirklich erschreckend wie hier manche Leute ohne Zweifel und ohne juristisches Wissen hier schlichtweg falsche Auskuenfte geben.

@ Officer ihre Aussage ist falsch, diese Frage wurde vom Verwaltungsgerichtshof schon geklaert und ja man hat im Lenkerauskunftsverfahren Akteneinsicht!!!


http://www.jusline.at/index.php?cpid=77 ... feed=30334

Fordern Sie mit Verweis auf das VwGH Erkenntnis die Akteneinsicht

Officer01
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Beitrag von Officer01 » 11.12.2013, 11:51

Da muss mir doch glatt was entgangen sein. :?
Zu meiner Verteidigung muss ich aber schon sagen, dass mir das damals auch von einer Behörde (!) so erklärt wurde. Anscheinend wissens die Behörden selbst nicht so genau. Da zeigt sich wieder mal, dass man Niemandem vertrauen sollte. :)


@Neubauer: Es wäre bei Ihrem Wissensstand sinnvoll Fragen direkt selbst zu beantworten und nicht erst abzuwarten um dann Andere verbessern zu können. Das ist kein Einzelfall und fällt mittlerweile schon auf. :roll:

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 11.12.2013, 12:03

Hierbei stimme ich dem Kollegen zu 100% zu!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 13.12.2013, 21:11

Schließe mich dem an.

Walter K.
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Re: Lenkererhebung

Beitrag von Walter K. » 21.10.2019, 18:43

Ich würde dieses Thema aus gegebenem Anlass gerne noch einmal öffnen :|

Ich befürchte, dass ich aufgrund einer Kombination mehrerer Faktoren "Opfer" einer mobilen Abstandsmessung (VAMA von der Brücke) wurde.
Situationsbeschreibung: Ich war auf der A2 in NÖ (Höhe WN) mit wohl etwas überhöhter Geschwindigkeit ganz links (Spur 3) im 3spurigen 130er unterwegs. Hinter mir kam ein schnelleres Auto, das wollte ich noch vorbei lassen, bevor ich selbst die vor mir fahrenden Autos auf den Spuren 1-2 überholen würde. Leider haben sämtliche Beteiligte außer mir die Abstandsmessungskameras auf der Brücke entdeckt und sind vom Gas gegangen. Speziell das mich überholende Auto benötigte für seinen Überholvorgang dadurch merklich mehr Zeit als von mir eingeplant. Ergo konnte ich nicht wie beabsichtigt kurz von Spur 3 auf 2 und zurück auf die Überholspur wechseln sondern wurde stattdessen für mich unerwartet eingekeilt und fuhr so auf das vordere KFZ auf. Als ich dann wieder auf die 3. Spur wechseln konnte, bin ich sicher schon einige Zeit viel zu knapp hinter dem vor mir fahrenden KFZ gefahren. Niemand vor mir hat gebremst, alle sind nur vom Gas gegangen, ergo benötigt man auch etwas Zeit um die neuen Geschwindigkeitsverhältnisse zu realisieren. Durch meine träge Reaktion darauf werde ich nur leider genau im Messbereich den Sicherheitsabstand merklich unterschritten haben. Die einzigen 10-15 sec auf einer 200 km Wegstrecke und im Wesentlichen wurde die Situation durch die Kameramessung und das sich dadurch plötzlich veränderte Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ausgelöst; Beides wird berechtigterweise schwerlich als Milderungsgrund durchgehen.

Meine Frage: Ich will auf eine etwaige Lenkererhebung vorbereitet sein. Sollte eine solche schriftlich zugestellt werden, würde ich schriftlich eine Akteneinsicht mit Verweis auf die oben angeführten VwGH-Erkenntnis anfordern um zunächst die Aufnahmen zu sehen; die Bildqualität könnte für mich von entscheidender Relevanz sein. Was aber, wenn die zuständigen Bearbeiter darauf mit einem Anruf reagieren? Hier müsste ich ja meines Wissens stets sofort Auskunft geben, andernfalls würde dies als Verweigerung interpretiert werden. Müsste ich diesfalls sofort Antwort geben oder könnte ich mit Verweis auf meine Anfrage erst Akteneinsicht fordern?

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen, aber genau in diesem knappen Messintervall habe ich gefühlt den Sicherheitsabstand ausnahmsweise merklich unterschritten. Mein Fehler, eine Strafe wäre zu akzeptieren. ABER als ein am Land lebender selbstständiger (EPU) und beruflicher Vielfahrer, ist ein möglicher Führerscheinentzug tatsächlich existenzbedrohend - daher gilt es zumindest von hier weg keine Fehler mehr zu begehen.

Vielen Dank für alle Hinweise!

Gegengleis
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Re: Lenkererhebung

Beitrag von Gegengleis » 26.10.2019, 14:25

Wenn Sie einen Führerscheinentzug so fürchten verweigern sie die Auskunft doch gleich?!

Was wäre ihr Plan B? Zuerst schauen ob die Behörde eh schöne Fotos vom Vergehen hat und dann gezwungenermaßen zugeben müssen selbst gefahren zu sein klingt auch nicht gerade nach einem durchdachten Plan.

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