Lenkererhebung – Irrtum, was nun?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Sav
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Lenkererhebung – Irrtum, was nun?

Beitrag von Sav » 26.11.2013, 00:53

Bitte um eine Auskunft!
Ich als Zusallungsbesitzer habe eine Lenkererhebung bekommen, wer am bestimmten Tag mein Auto an der bestimmten Adresse in Wien vor ca. 4 Wochen gelenkt/geparkt hat. Das Interessante ist, daß ich in der Woche im Ausland dienstlich verreist war. Meine Gattin führt Auto nicht. Wie haben das Auto/die Schlüssel niemandem gegeben. Ich bin also 100prozentig sicher, daß das Auto an dem Tag in der Garage stand, wenn jemand das Auto/das Kennzeichen nicht gestohlen und dann zurückgebracht hat. Wir haben schon seit langem keine Anonymverfügungen bzw. Organmandate bekommen.
Es ist etwas komisch, daß ich an der Adresse unregelmäßig, ca. einmal pro Monat sein kann, aber nicht an dem Tag und Uhrzeit.
1. Ich nehme an, ich soll der Behörde die Wahrheit mitteilen (wie oben beschrieben), selbst wenn es keine solche Antwortvariante im beigelegten Fragebogen gibt?
2. Werde ich in diesem Fall nicht automatisch wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft bestraft?
3. Soll ich die Beweise meiner Dienstreise der Antwort sofort beilegen oder einfach kurz antworten und auf das Weitere warten?
4. Was passiert seitens der Behörde weiter – automatische Ermittlungsverfahren oder zuerst die Strafverfügung gegen mich und vielleicht eine Strafe wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft?
5. Warum konnte so was passieren? Kommen solche Irrtüme oft vor?
Vielen Dank für Eure Meinungen!
LG, Sav



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 26.11.2013, 14:28

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