Führerscheinentzug nach Falschaussage zweier Polizeibeamten

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cao57
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Führerscheinentzug nach Falschaussage zweier Polizeibeamten

Beitrag von cao57 » 21.10.2013, 18:15

Hallo zusammen,

hoffentlich bin ich hier richtig, sonst entschuldigt meine Unwissenheit.
Folgendes Sachverhalt:
Ich habe an einer Tankstelle (gegen 18:00 Uhr) schnell etwas Alkohol konsumiert und bin sofort nach Hause gefahren. Gegen 20:30 Uhr sind wir mit meiner Ehefrau (meine Frau lenkte das Fahrzeug) zu Bekannten gefahren. Als wir dort ankamen, waren zwei Polizeibeamte Vorort, welche vor der Haustüre unserer Bekannten mit dem Rücken zu uns standen und mit der Familie redeten. Als wir Richtung Haustüre liefen und bei den Bekannten ankamen, drehten sich die Polizeibeamten um. In weiterer Folge wurde ich auch vernommen.
Einige Zeit darauf wurde mir der Führerschein entzogen, mit der Behauptung ich wäre um 20:30 unter Alkoholeinfluss Auto gefahren. Nach Berufung dieses Bescheides meinerseits wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis der Beweisaufnahme: Beide Polizeibeamten hätten mich eindeutig als Fahrer identifizieren, obwohl sie sich nicht umgedreht haben. Ich habe als Zeugen meine Frau und auch die beiden Bekannten angeführt. In diesem Fall hat es aber nichts gebracht. Ich habe auch sonst keine Zeugen oder sonstiges Beweismaterial.
Mein Anwalt hat mir angeraten, die Sache so zu schlucken, mit der Begründung, dass man gegen zwei Polizeibeamten keine Chance hätte. Ich will diese Ungerechtigkeit jedoch nicht auf mich sitzen lassen.
Ich kenne diese Polizisten nicht; nur bei der Einvernahme waren sie sehr unfreundlich und ich dann entsprechend auch. ich vermute, dass sie sich mit dieser Aussage an mir rächen wollen (oder was auch immer). Ich denke auch, dass meine Nationalität (türkische Abstammung) dabei eine Rolle spielt.

Wie kann/soll ich da vorgehen?
Es geht eine Gesamtstrafe von ca. 2000€ (inkl. Nachschulung) und 5 Monate Führerscheinentzug, und das ganze zu Unrecht!

Bitte um Eure Unterstützung

Dank und Gruß



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 21.10.2013, 18:54

Rechtsmittelbelehrung steht am Bescheid.

Sie können dagegen vorgehen, die Frage ist nur, wie viel Geld und Zeit Sie in dieses Sache investieren möchten.

Bezüglich des rüpelhaften Benehmens, würde ich eine sachliche Beschwerde an die Landespolizeidirektion (keine Ahnung aus welchem Bundesland Sie kommen) schicken. Da die beiden Herren als Zeugen aufgetreten sind, kennen sie auch ihre Identität. Die Landespolizeidirektion kümmert sich darum (hatte bisher gute Erfahrungen mit Beschwerden an die LPD). Die Geldbuße können Sie bis zum Verwaltungsgerichtshof bekämpfen.

Alles Gute

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