Halten

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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macison
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Halten

Beitrag von macison » 10.10.2013, 10:16

Laut StVo darf man bekanntlich 10 Minuten lang halten.

Ich habe gerade einen Strafzettel bekommen, während ich dabei war einen Parkzettel zu besorgen. Als ich wiederkam war die Dame gerade am Parkzettelschreiben. Als ich ihr die Sache erklärte meinte sie, dass ich dann inzwischen einen Zettel oder ähnliches mit der Ankunftszeit ins Auto legen müsste.

In der StVo steht nur, dass ich 10 Minuten halten darf, nicht aber, dass ich diese 10 Minuten "Kennzeichnen" muß.

Ist dieser Strafzettel rechtmäßig?



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 11.10.2013, 09:48

Der Strafzettel ist nicht rechtmäßig!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.10.2013, 19:14

Hier geht es nicht um ein Vergehen nach der StVO sondern nach dem Parkgebührengesetz, was auch klar aus dem SV hervorgeht (Parkschein!).
Der Strafzettel war daher rechtmäßig, denn mit dem Abstellen des Fahrzeuges beginnt die Gebührenpflicht; es sei denn, die jeweilige Parkgebührenordnung würde einen Toleranzzeitraum von 10 min ausdrücklich zugestehen.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 12.10.2013, 12:02

Parkgebuehrengesetz impliziert dass erst ein parken eine gebuebrenpflicht a7sloest und nicht ein Halten.

ausserdem sind in fast allen Parkgebuehrengesetzen die ersten 10 Minuten ausgenommen.

Allenfalls liegt kein Verschulden vor, da der Absteller ja sich um einen Zettel bemuehen muss und dies muss nicht bereits vor dem Abstellen erfolgen

Manannan
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Beitrag von Manannan » 14.10.2013, 12:01

zb normiert § 2 des Oö. Parkgebührengesetzes die Gebührenpflicht mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Es ist daher unerheblich, ob es sich nur noch um ein Halten oder schon um ein Parken iSd STVO handelt.
Diese 10 Minuten Toleranz sind nirgends festgeschrieben und in der Praxis ist es auch nicht so, dass bei jedem Parkstreifen ein Überwachungsorgan steht. Es bleibt daher ausreichend Zeit, sich einen Parkschein zu lösen und diesem im bzw am Fahrzeug anzubringen.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 14.10.2013, 13:36

Ansonsten kein Verschulden....

macison
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Beitrag von macison » 02.11.2013, 13:02

Manannan hat geschrieben:zb normiert § 2 des Oö. Parkgebührengesetzes die Gebührenpflicht mit dem Abstellen des Fahrzeuges. Es ist daher unerheblich, ob es sich nur noch um ein Halten oder schon um ein Parken iSd STVO handelt.
Diese 10 Minuten Toleranz sind nirgends festgeschrieben und in der Praxis ist es auch nicht so, dass bei jedem Parkstreifen ein Überwachungsorgan steht. Es bleibt daher ausreichend Zeit, sich einen Parkschein zu lösen und diesem im bzw am Fahrzeug anzubringen.
in meinem Fall gab es diese Zeit aber nicht.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 02.11.2013, 20:11

Sie muss diese 10 Minuten nicht gewähren, denn die Gebührenpflicht beginnt bereits mit dem Abstellen des Fahrzeuges.

mC1
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Beitrag von mC1 » 21.10.2014, 18:11

StVO Parkverbot: 10 min. (Da brauchen Sie nichts hinterlegen, außer es ist zusätzlich noch eine KPZ)
KPZ (Wien): Ab den Zeitpunkt wo Sie das Fahrzeug abstellen, müssen Sie einen Kurzparkschein lösen. Egal ob Gratis Parkschein (15 min.) oder einen normalen Parkschein (30, 60, 90 oder 120 min.)

Ein Normaler Zettel mit der genauen Ankunftszeit wird auch toleriert. Gratisparkschein muss immer genau ausgefüllt sein. (Kein aufrunden)

schanzenpeter
Beiträge: 413
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Beitrag von schanzenpeter » 23.10.2014, 12:07

Mir ist in Kurzparkzone Wien folgendes passiert. Ich parke mein Auto ein, benutze Handyparken, das Handy ist in meiner Hosentasche, um es hervorzuholen steige ich aus, da ich es im Sitzen aus der engen Jeans nicht hervorholen kann und der Parkraumwächter beginnt bereits ein Strafmandat auszustellen. Ich erkläre ihm den Sachverhalt. Der Parksheriff erklärt, dass mit dem Aussteigen bereits die Strafe beginnt. Zahlen musste ich dennoch ausnahmsweise nicht.

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