Kreisverkehr - Blinken

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Synonym
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Kreisverkehr - Blinken

Beitrag von Synonym » 30.09.2013, 14:36

Hallo,


ich hätte eine Frage zum Kreisverkehr und das dazugehörige blinken.

Folgendes Szenario: Herr GRAU fährt in den Kreisverkehr ein (auf der Außenspur und bleibt dort), betätigt den Blinker kurz (gelben Striche), fährt aber dann weiter im Kreisverkehr. Herr BLAU denkt sich er verlässt den Kreisverkehr und fährt los sieht aber dann, das Herr GRAU weiterfährt und bremst abrupt ab. Herr LILA fährt Herrn BLAU drauf. Hat Herr GRAU daran Schuld?

Grundsätzlich müsste Herr LILA soviel Abstand halten, das er noch rechtzeitig bremsen kann oder?

Unten habe ich noch eine Skizze beigefügt zur besseren Verständnis.

http://s1.directupload.net/images/130930/gfznnqd7.jpg

Danke für eure Hilfe.



anonym_m85
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Beitrag von anonym_m85 » 30.09.2013, 15:16

Hallo! ich bin zwar kein profi, aber schuld ist lila, da er nicht "genügend" sicherheitsabstand gehalten hat. da ist es egal warum blau gebremst hat. könnte ja auch theoretisch plötzliche übelkeit auftreten wo man zum übergeben aussteigen möchte ;)

lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 02.10.2013, 15:58

Haftung von GRAU:

Der Fahrer, der vorhat in den Kreisverkehr einzufahren muss sich vergwissern, dass er dies gefahrenlos und ohne andere Autofahrer zu behindern, bewerkstelligen kann.
Dabei dient das Blinken den anderen Fahrzeuge bloß als Hinweis, dass der Fahrer im Kreisverkehr vorhat diesen zu verlassen. Der andere Fahrer außerhalb des Kreisverkehres darf sich darauf aber nicht vollkommen berufen und jedwedes Denken ausschalten, daher darf er auch nicht auf weiteres aufmerksames Schauen und Vergewissern, dass er nun gefahrenlos in den Kreisverkehr einfahren könne, komplett verzichten. Er kann durch die Blink-Signale des Fahrers im Kreisverkehr nicht jedwede Verantwortung weiterhin besonders aufmerksam zu sein von sich weisen, zumal es alltäglich ist, dass ein Autofahrer sich in einem Kreisverkehr bei einer Ausfahrt irrt und irrtümlich die Blinkanlage des Autos betätigt.

Erst wenn der Fahrer im Kreisverkehr vorbeigefahren oder tatsächlich abgefahren ist, darf der Fahrer außerhalb des Kreisverkehrs in diesen einfahren. (auch die Judikatur sieht es so, es muss erkennbar sein, dass der Fahrer einbiegt, wie durch das Verdrehen der Reifen oder das Verringern der Geschwindigkeit)
Herr Grau ist nicht Schuld

Haftung von LILA


Der Sicherheitsabstand ist beim Stillstand der Fahrzeuge (bei Kreisverkehren nicht unüblich) geringer, als bei fahrenden Fahrzeugen. Daher ist ein Auffahrunfall nicht ungewöhnlich, weil abruptes Bremsen einen solchen oftmals nicht verhindern kann. Allerdings muss LILA in jedem Fall damit rechnen, dass BLAU stark bremsen könnte, wenn er sich einem Kreisverkehr, also einer Zufahrt zu einer Straße nähert und beide sich dabei im Nachrang befinden (auch bei Stoptafeln müssen die Autos hinter dem Auto, welches vor der Stoptafel steht, damit rechnen, dass der, der vor der Tafel aus der Nachrangzone rausfährt plötzlich bremsen könnte, weil doch noch ein oder zwei Autos daherkommen). daher ist in diesem Fall der schuld, der den abstand und die bremsbereitschaft nicht beachtet hat. LILA ist schuld.

Haftung von Blau:

Blau trifft keine Schuld, denn es ist gängig, dass auf Nachrangbereichen gebremst wird (Stopschildbeispiel), damit hätte Lila in jedem Fall rechnen müssen.

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