Vermietung von öffentlichem Grund ?
Verfasst: 11.07.2013, 20:07
Guten Abend !
Folgender Sachverhalt:
In der Gasse in der ich wohne befindet sich auf der linken Seiten ein Längsparkstreifen und auf der rechten Seite, entlang den Häusern unserer Siedlung Schrägparker. Diese Schrägparkplätze wurden jetzt im Auftrag der Genossenschaft nummeriert und vermietet. Das haben aber anscheinend nur die Mieter erfahren.
Es gibt keinerlei Bodenmarkierungen oder StVO - konforme Beschilderungen, die auf diesen Umstand hinweisen. Der Grund ist auch nicht als Privat gekennzeichnet oder baulich getrennt. Also kann sich jeder auf einen solchen Parkplatz stellen.
Nach einem Hinweis von mir auf die unklare rechtliche Situation wurde von der Genossenschaft ein Aushang auf jeder Stiege angebracht mit dem sinngemäßen Inhalt:
Die Parkplätze im Freien sind alle vermietet, bitte haltet euch daran, damit es keine Probleme untereinander gibt
Meine Fragen:
1) Kann öffentliche Verkehrsfläche einfach so von einer Privatfirma vermietet werden?
2) Es gibt wie gesagt keinerlei rechtsverbindliche Beschilderung oder Markierung. Wie kann ein Mieter gegen einen "Falschparker" einschreiten?
3) Gelten auf den vermieteten Flächen, die ja jetzt "privat" sind KFG bzw. StVO.
4) Kann die Fläche durch die Vermietung als privat gewertet werden?
5) Wie muss die Kennzeichnung durchgeführt werden, damit nicht die ganze Gasse als Privatgrund gilt.
Ich bitte um ausführliche Antworten, da ich bereits eine sehr unangenehme Diskussion mit einem der Mieter hatte.
Besten Dank im Voraus
Gerhard VANEK
Folgender Sachverhalt:
In der Gasse in der ich wohne befindet sich auf der linken Seiten ein Längsparkstreifen und auf der rechten Seite, entlang den Häusern unserer Siedlung Schrägparker. Diese Schrägparkplätze wurden jetzt im Auftrag der Genossenschaft nummeriert und vermietet. Das haben aber anscheinend nur die Mieter erfahren.
Es gibt keinerlei Bodenmarkierungen oder StVO - konforme Beschilderungen, die auf diesen Umstand hinweisen. Der Grund ist auch nicht als Privat gekennzeichnet oder baulich getrennt. Also kann sich jeder auf einen solchen Parkplatz stellen.
Nach einem Hinweis von mir auf die unklare rechtliche Situation wurde von der Genossenschaft ein Aushang auf jeder Stiege angebracht mit dem sinngemäßen Inhalt:
Die Parkplätze im Freien sind alle vermietet, bitte haltet euch daran, damit es keine Probleme untereinander gibt

Meine Fragen:
1) Kann öffentliche Verkehrsfläche einfach so von einer Privatfirma vermietet werden?
2) Es gibt wie gesagt keinerlei rechtsverbindliche Beschilderung oder Markierung. Wie kann ein Mieter gegen einen "Falschparker" einschreiten?
3) Gelten auf den vermieteten Flächen, die ja jetzt "privat" sind KFG bzw. StVO.
4) Kann die Fläche durch die Vermietung als privat gewertet werden?
5) Wie muss die Kennzeichnung durchgeführt werden, damit nicht die ganze Gasse als Privatgrund gilt.
Ich bitte um ausführliche Antworten, da ich bereits eine sehr unangenehme Diskussion mit einem der Mieter hatte.
Besten Dank im Voraus
Gerhard VANEK