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				Rollstuhl mit Tubinenantrieb
				Verfasst: 11.07.2013, 06:36
				von mschu23
				Guten Tag!
Laut einem Polizisten ist das betreiben eines Rollstuhls mit Dieselturbine (Flugzeug-modellbau) gesetzlich nicht verboten solange man die Verkehrsregeln einhält. (man bewegt sich dabei in einem Graubereich)
Stimmt das?
LG
Mschu
			 
			
					
				
				Verfasst: 18.07.2013, 09:11
				von mschu23
				Hmm.. gibts hier keinen der das weiß?
Die Frage ist durchaus ernst gemeint, da ich so ein Teil habe. 
LG
Mschu
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 20.07.2013, 11:22
				von Manannan
				Aus der StVO lässt sich kein Verbot ableiten. Das KFG ist nur dann anwendbar, wenn die Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h liegt.
Wesentlich ist, dass keine Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gegeben ist.
Fragen Sie zur Sicherheit am besten bei der Bezirkshauptmannschaft nach.
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.07.2013, 10:45
				von mschu23
				Also Vmax liegt bei ca. 150km/h.
Aber so schnell muss man ja nicht fahren. 
Wäre es also verboten?
Wenn ja, wie könnte die Strafe aussehen?
Gestraft kann doch eigentlich nur das zu schnelle fahren werden oder?
LG
mschu
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.07.2013, 13:20
				von Manannan
				Das KFG spricht von Bauartgeschwindigkeit! 
Sie brauchen dafür eine Typisierung, wenn Sie den Rollstuhl auf öffentlichen Straßen verwenden.
Wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Bezirkshauptmannschaft.
			 
			
					
				
				Verfasst: 13.10.2013, 18:19
				von Tom N.
				Auch wenn ich kein Jurist oder Sachverständiger bin:
1. Ein solches Gefährt muß Typisiert werden, und diese wird auf Grund der Gesetzlichen Bestimmungen sowie der darauf bezogenen gültigen Normen (z.B.: Crashsicherheit) deffinitiv nicht durchgeführt werden.
2. Würde der Betrieb auf dem Öffentlichem Straßennetz in so einem Fall eine ganze Reihe von Anzeigen wegen folgender Punkte nach sich ziehen:
-Fehlende Typengenehmigung
-Fehlende Zulassung
-Gemeingefährdung
-ev. Geschwindigkeitsübertretung
-ev. Lärmbelestigung
-...
Nutzen Sie also am besten dieses Ding nur auf einer Abgesicherten Rennbahn, und hoffen und Beten Sie, dass sich dieses Ding nicht in voller Fahrt zerlegt... denn sonst könnten Sie einen Rollstuhl nicht nur mehr zum Spaß brauchen...