Rollstuhl mit Tubinenantrieb

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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mschu23
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Rollstuhl mit Tubinenantrieb

Beitrag von mschu23 » 11.07.2013, 06:36

Guten Tag!
Laut einem Polizisten ist das betreiben eines Rollstuhls mit Dieselturbine (Flugzeug-modellbau) gesetzlich nicht verboten solange man die Verkehrsregeln einhält. (man bewegt sich dabei in einem Graubereich)

Stimmt das?

LG
Mschu



mschu23
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Beitrag von mschu23 » 18.07.2013, 09:11

Hmm.. gibts hier keinen der das weiß?
Die Frage ist durchaus ernst gemeint, da ich so ein Teil habe. ;-)

LG
Mschu

Manannan
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Beitrag von Manannan » 20.07.2013, 11:22

Aus der StVO lässt sich kein Verbot ableiten. Das KFG ist nur dann anwendbar, wenn die Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h liegt.
Wesentlich ist, dass keine Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern gegeben ist.
Fragen Sie zur Sicherheit am besten bei der Bezirkshauptmannschaft nach.

mschu23
Beiträge: 3
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Beitrag von mschu23 » 23.07.2013, 10:45

Also Vmax liegt bei ca. 150km/h.
Aber so schnell muss man ja nicht fahren. ;-)

Wäre es also verboten?

Wenn ja, wie könnte die Strafe aussehen?

Gestraft kann doch eigentlich nur das zu schnelle fahren werden oder?

LG
mschu

Manannan
Beiträge: 1447
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Beitrag von Manannan » 23.07.2013, 13:20

Das KFG spricht von Bauartgeschwindigkeit!
Sie brauchen dafür eine Typisierung, wenn Sie den Rollstuhl auf öffentlichen Straßen verwenden.
Wenden Sie sich diesbezüglich an die für Sie zuständige Bezirkshauptmannschaft.

Tom N.
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Beitrag von Tom N. » 13.10.2013, 18:19

Auch wenn ich kein Jurist oder Sachverständiger bin:
1. Ein solches Gefährt muß Typisiert werden, und diese wird auf Grund der Gesetzlichen Bestimmungen sowie der darauf bezogenen gültigen Normen (z.B.: Crashsicherheit) deffinitiv nicht durchgeführt werden.
2. Würde der Betrieb auf dem Öffentlichem Straßennetz in so einem Fall eine ganze Reihe von Anzeigen wegen folgender Punkte nach sich ziehen:
-Fehlende Typengenehmigung
-Fehlende Zulassung
-Gemeingefährdung
-ev. Geschwindigkeitsübertretung
-ev. Lärmbelestigung
-...

Nutzen Sie also am besten dieses Ding nur auf einer Abgesicherten Rennbahn, und hoffen und Beten Sie, dass sich dieses Ding nicht in voller Fahrt zerlegt... denn sonst könnten Sie einen Rollstuhl nicht nur mehr zum Spaß brauchen...

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