Guten Tag!
Laut einem Polizisten ist das betreiben eines Rollstuhls mit Dieselturbine (Flugzeug-modellbau) gesetzlich nicht verboten solange man die Verkehrsregeln einhält. (man bewegt sich dabei in einem Graubereich)
Stimmt das?
LG
Mschu
Rollstuhl mit Tubinenantrieb
Auch wenn ich kein Jurist oder Sachverständiger bin:
1. Ein solches Gefährt muß Typisiert werden, und diese wird auf Grund der Gesetzlichen Bestimmungen sowie der darauf bezogenen gültigen Normen (z.B.: Crashsicherheit) deffinitiv nicht durchgeführt werden.
2. Würde der Betrieb auf dem Öffentlichem Straßennetz in so einem Fall eine ganze Reihe von Anzeigen wegen folgender Punkte nach sich ziehen:
-Fehlende Typengenehmigung
-Fehlende Zulassung
-Gemeingefährdung
-ev. Geschwindigkeitsübertretung
-ev. Lärmbelestigung
-...
Nutzen Sie also am besten dieses Ding nur auf einer Abgesicherten Rennbahn, und hoffen und Beten Sie, dass sich dieses Ding nicht in voller Fahrt zerlegt... denn sonst könnten Sie einen Rollstuhl nicht nur mehr zum Spaß brauchen...
1. Ein solches Gefährt muß Typisiert werden, und diese wird auf Grund der Gesetzlichen Bestimmungen sowie der darauf bezogenen gültigen Normen (z.B.: Crashsicherheit) deffinitiv nicht durchgeführt werden.
2. Würde der Betrieb auf dem Öffentlichem Straßennetz in so einem Fall eine ganze Reihe von Anzeigen wegen folgender Punkte nach sich ziehen:
-Fehlende Typengenehmigung
-Fehlende Zulassung
-Gemeingefährdung
-ev. Geschwindigkeitsübertretung
-ev. Lärmbelestigung
-...
Nutzen Sie also am besten dieses Ding nur auf einer Abgesicherten Rennbahn, und hoffen und Beten Sie, dass sich dieses Ding nicht in voller Fahrt zerlegt... denn sonst könnten Sie einen Rollstuhl nicht nur mehr zum Spaß brauchen...
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