Ortsgebiet

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Urwi
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Ortsgebiet

Beitrag von Urwi » 30.06.2013, 11:53

Hallo,

bei uns in der Ortschaft gibt es eine Straße, die ins Ortsgebiet führt, jedoch gibt es dort keine Tafel, die dies anzeigt. Eine fast paralell geführte Straße hat sehr wohl eine Ortstafel.
Gesetzt dem Fall, ich werde im Ortsgebiet mit über 50 km/h erwischt, könnte ich mich ausreden, über diese Straße in den Ort gelangt zu sein und so der Strafe entgehen?

Danke
Urwi



Manannan
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Beitrag von Manannan » 30.06.2013, 15:22

Ortsgebiet ist das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel” und „Ortsende” (§ 2 Abs 1 Zi 15 StVO);
Es geht somit nicht um eine einzelne Straße, sondern um das Straßennetz.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 30.06.2013, 16:15

Ein Ortsgebiet ist eine flaechendeckende Verordnung. Ist auch nur eine Einfahrt nixht ordnungsgemaess verordnet bzw kundgemacht wie in diesem Fall, gilt die gesamte Verodnung nicht.

Sie koennen daher jedenfalls einer Strafe entgehen!

Urwi
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Beitrag von Urwi » 30.06.2013, 17:00

Danke!

Ich habe die Gemeinde schon vor längerer Zeit daruf aufmerksam gemacht, aber denen scheint es egal zu sein.

vg
Urwi

Manannan
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Beitrag von Manannan » 30.06.2013, 21:20

"Ein Ortsgebiet ist eine flaechendeckende Verordnung. Ist auch nur eine Einfahrt nixht ordnungsgemaess verordnet bzw kundgemacht wie in diesem Fall, gilt die gesamte Verodnung nicht. "
-------

Auf Grund welcher Norm?
Aus § 44 Abs 4 iVm § 51 Abs 4 StVO lese ich es anders heraus.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 01.07.2013, 06:44

VfGH VwGH und UVS Rsp

Manannan
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Beitrag von Manannan » 01.07.2013, 10:12

Für die Frage, ob ein bestimmtes Straßenstück im Ortsgebiet liegt, ist maßgebend, ob das Straßenstück - objektiv - zum Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen gehört (vgl VwGH 18.04.1994, 94/03/002; ZfVB 1995/4/1451).

Eine explizite Rsp zum SV der Ihre Aussage bestätigen würde, habe ich nicht gefunden.

schanzenpeter
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Einfahren in das Ortsstraßennetz ohne Ortstafel

Beitrag von schanzenpeter » 28.10.2013, 19:25

Ich erinnere mich an folgendes: Autobahnabfahrt Auhof, die Ortstafel Wien war vor Autobahnende aufgestellt. ein Rechtsanwalt fuhr mehr als 50 kmh und erhob Einspruch gegen Strafe und bekam recht. Die Ortstafel war ungültig, daher durfte er in Wien nicht bestraft werden. Es galt, wenn er nach Wien ohne (gültige) Ortstafel einfuhr, kann er nicht bestraft werden.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 29.10.2013, 09:22

Dies bedeutet, dass bei jedem Eintritt in das Ortsgebiet eine Ortsgebietstafel aufzustellen ist (UVS Steiermark 05.1-9/2012-217; UVS Steiermark 30.17-152/2011-94; VwGH 16.02.1999 98/02/0338)
Zuletzt geändert von Hubert Neubauer am 30.10.2013, 08:31, insgesamt 1-mal geändert.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 29.10.2013, 14:04

Bei der von Ihnen zit VwGH Entscheidung ging es aber darum, dass die Ortstafel an anderer Stelle aufgestellt war als in der VO angeführt. Die Fragestellung hier betrifft eine Situation, wo eine bestimmte Straße im Ortsgebiet überhaupt keine Ortstafel aufweist, eine parellel dazu geführte Straße jedoch schon.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 30.10.2013, 00:36

Handelt es sich tatsächlich um eine öffentliche Straße oder einen Feldweg oder ähnliches?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 30.10.2013, 08:38

Lieber Manannan

Auch wenn sie ihre Meinung noch so oft wiederholen, sie bleibt dadurch falsch und wird nicht richtiger....

Das Ortsgebiet bestimmt sich alleine nach § 2 Abs. 1 Z 15 StVO und nicht nach § 44 Abs. 4 StVO.

Es kommt ausschließlich auf die Hinweiszeichen Orstafel und Ortsende an, und nicht auf ein verbautes Gebiet (VwGH 20.12.1995, 93/03/0021; 17.12.2004, 2002/02/0086).

Passiert man kein ordnungsgemäß angebrachtes Hinweiszeichen gem. § 53 Abs. 1 Z 17a, so kann auch keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit gem. § 20 Abs. 2 StVO vorgeworfen werden (VwGH 5.10.1988, 88/18/0307).

Die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO im Ortsgebiet setzt die ordnungsgemäße Kundmachung des durch Verordnung festgelegten Aufstellungsortes des Hinweiszeichens Ortstafel voraus (VwGH 26.2.1999, 98/02/0338).



Ich denke das dürfte jetzt genügen. Noch Fragen?

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 30.10.2013, 08:55

Manannan hat geschrieben:Für die Frage, ob ein bestimmtes Straßenstück im Ortsgebiet liegt, ist maßgebend, ob das Straßenstück - objektiv - zum Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen gehört (vgl VwGH 18.04.1994, 94/03/002; ZfVB 1995/4/1451).

Eine explizite Rsp zum SV der Ihre Aussage bestätigen würde, habe ich nicht gefunden.
Das zitierte VwGH Erkentnis existiert nicht (Senatsbezeichnung hat nur 3 Ziffern, statt 4).

Richtiges Zitat ist wohl 94/03/0002. Bei Durchlesen dieses Erkenntnisses fällt jedoch auch auf, dass eben ein Passieren einer Ortstafel Voraussetzung einer Bestrafung ist! Das Zitat ist aus dem Kontext gerissen!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 30.10.2013, 13:06

Für Hubert Neubauer:

§ 20 Abs 2, StVO: Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.

VwGH:

"Die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO im Ortsgebiet setzt nicht das Passieren eines Hinweiszeichens "Ortstafel" auf der betreffenden Fahrt voraus (was etwa bei Fahrten, die sich nur innerhalb des Ortsgebietes abspielen, nicht vorkommt) (siehe RS VwSlg VwSlg 14041 A/1994 )

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 30.10.2013, 17:26

Manannan hat geschrieben:Für Hubert Neubauer:

§ 20 Abs 2, StVO: Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h fahren.

VwGH:

"Die Verwirklichung des Tatbestandes einer Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO im Ortsgebiet setzt nicht das Passieren eines Hinweiszeichens "Ortstafel" auf der betreffenden Fahrt voraus (was etwa bei Fahrten, die sich nur innerhalb des Ortsgebietes abspielen, nicht vorkommt) (siehe RS VwSlg VwSlg 14041 A/1994 )
Das ist zitiert aus VwGH 94/03/0002.

Ich gebe es auf, vielleicht lesen sie sich die zitierten Erkenntnisse durch, sonst kann ich Ihnen auch nicht helfen.

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