Frage zu oö straßengesetz §19
Verfasst: 20.06.2013, 14:18
Ich wurde von marktgemeinde aufgefodert auf meinem grundstück befindliche bäume die in einer vertikalen linie mit dem "randstein" abschließen, auf 60cm horizontal(dies betrifft auch andere pflanzen)
und 4m in der höhe vertikal zurueck zu schneiden.
ich verweigerte dies mit der begründung dass im umkreis befindliche gärten (wohnsiedlung,
ortsgebiet, wenige häuser, kaum verkehr) ebenfalls nicht diesen beiden normen entsprechen.
jetzt meine fragen:
kann ich zu diesem rückschnitt verpflichtet werden?
darf die gemeinde meine bäume beschneiden?
meiner meinung nach sieht das gesetz einen meter und vier meter vor.
falls diese abmessung geändert werden dürfen:
in welcher form? durch wen?
habe ich falls ein rückschnitt bei meinen bäumen passiert, möglichkeiten dieses maß an rückschnitt im gesamten gemeindegebiet zu "verlangen"?
wie muss so ein bescheid ergehen? mündlich? schriftlich?
berufungsmöglichkeiten?
bin über jede form der hilfestellung sehr dankbar!
und 4m in der höhe vertikal zurueck zu schneiden.
ich verweigerte dies mit der begründung dass im umkreis befindliche gärten (wohnsiedlung,
ortsgebiet, wenige häuser, kaum verkehr) ebenfalls nicht diesen beiden normen entsprechen.
jetzt meine fragen:
kann ich zu diesem rückschnitt verpflichtet werden?
darf die gemeinde meine bäume beschneiden?
meiner meinung nach sieht das gesetz einen meter und vier meter vor.
falls diese abmessung geändert werden dürfen:
in welcher form? durch wen?
habe ich falls ein rückschnitt bei meinen bäumen passiert, möglichkeiten dieses maß an rückschnitt im gesamten gemeindegebiet zu "verlangen"?
wie muss so ein bescheid ergehen? mündlich? schriftlich?
berufungsmöglichkeiten?
bin über jede form der hilfestellung sehr dankbar!