Auf Fahrbahn aufgebrachtes "Verkehrszeichen"
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Auf Fahrbahn aufgebrachtes "Verkehrszeichen"
Auf der Fahrbahn: ein roter Kreis, darin weiß (da Untergrund dunkel) geschrieben "50". Ist so ein "Verkehrszeichen" rechtlich von Bedeutung, oder ist das nur als eine unverbindliche Empfehlung anzusehen? Ein Verkehrszeichen im herkömmlichen Sinne steht garantiert nicht (schon mehrmals abgefahren!) in der Nähe.
Danke schon jetzt für die Antworten.
Danke schon jetzt für die Antworten.
Gem § 43 StVO verordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen sind durch Aufstellung bzw Anbringung von Straßenverkehrszeichen gem § 52 lit a Z. 10a StVO 1960 kundzumachen.
Sollte die Bodenmarkierung innerhalb eines Ortsgebietes auf der Fahrbahn aufgebracht gewesen sein, so schadet das nicht, da das Gesetz selbst hier eine max Geschwindigkeit von 50 kmh vorschreibt. Die Bodenmarkierung sollte auf die Einhaltung besonders hinweisen.
Eine nur als Bodenmarkierung angebrachte Geschwindigkeitsbeschränkung wäre daher iSv § 44 StVO nicht gehörig kundgemacht.
Sollte die Bodenmarkierung innerhalb eines Ortsgebietes auf der Fahrbahn aufgebracht gewesen sein, so schadet das nicht, da das Gesetz selbst hier eine max Geschwindigkeit von 50 kmh vorschreibt. Die Bodenmarkierung sollte auf die Einhaltung besonders hinweisen.
Eine nur als Bodenmarkierung angebrachte Geschwindigkeitsbeschränkung wäre daher iSv § 44 StVO nicht gehörig kundgemacht.
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