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Parkuhr, Parkschein für Quad bzw. ATV
Verfasst: 28.05.2013, 13:32
von Helmut Prem
Ist bei einem abgestellten Quad bzw. ATV in einer Kurzparkzone das anbringen einer Parkscheibe bzw. Eines Parkscheines erforderlich.
Vor allem wo?
Ist doch auch bei einem Motorrad nicht erforderlich, weil nicht anbringbar.
Verfasst: 28.05.2013, 15:18
von Manannan
§ 25 Abs 3 StVO "....beim Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges in einer Kurzparkzone"
Motorrad: einspurig
Quad bzw ATV: mehrspurig
Verfasst: 28.05.2013, 18:21
von Helmut Prem
Ja das ist mir klar, aber wie kann ich sicher stellen, dass der Parkschein oder die Parkuhr auch dort bleibt wo ich sie angebracht habe?
Ich dachte dass es hierzu eine Verordnung bzw. Erläuterung gibt.
Seltsam ist auch dass in verschiedenen Orten die Überwachungsorgane eine andere Handhabungsweise haben.
Also besser Parkschein lösen und das Risiko eingehen, dass dieser durch jemand anderen verwendet wird.
Verfasst: 29.05.2013, 10:15
von Ratlex
Bzw. Handyparken sofern es am jeweiligen Ort möglich ist.