Linksabbiegeverbot

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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KlausKlaus
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Linksabbiegeverbot

Beitrag von KlausKlaus » 07.04.2013, 17:56

Schilderung der Umstände:

Von der Ennser Straße in Steyr kommend, wollte ich in die Franklin D.-Rooseveltstr. einbiegen und fuhr hinter einem Linienbus nach. Es war eine eigene Abbiegespur vorhanden. Kurz danach hielt mich die Polizei auf und verlangte zuerst den Führerschein und den Zulassungsschein, welche ich prompt aushändigte. Danach wurde ich ich gefragt ob ich wüsste warum ich angehalten worden bin? Ich meinte es sei eine Routinekontrolle. Der Polizist erwiderte ob ich immer so unaufmerksam durch die Gegend fahre und das Linksabbiegeverbot nicht wahrgenommen hätte. Ich entschuldigte mich und gab zu es übersehen zu haben da es anscheinend erst vor kurzem am rechten Fahrbahnrand platziert worden sein müsste (mobiles Verkehrszeichen am Ständer) und es am rechten Fahrbahnrand stand, wobei ich mich auf den Gegenverkehr konzentrieren hätte müssen und auch eine eigene Spur für Linksabbieger vorhanden war.
Darauf wurde mir eine Organstrafverfügung gem. §50 VStG für 20 € ausgestellt. Tat: Linksabbiegen Verboten.
Während der Unterhaltung fuhrend laufend Autos an uns vorbei die anscheinend auch alle das linksabbiegeverbot übersehen hatten. Ich machte den Polizisten darauf aufmerksam. Dieser erwiederte:" Je schneller Sie die Strafe zahlen desto eher kann ich wieder wen Aufhalten und strafen."

Zu meiner Frage:

1) Wurde ich juristisch gesehen in meinem Gleichheitsgrundsatz verletzt da manche KfZ Lenker gestraft werden und manche nicht, obwohl sie den gleichen Tatbestand verwirklichten?
2) Ich kann auch im Nachhinein den Sinn des Linksabbiegeverbotes nicht erkennen, da m.E. der Verkehrsfluss nicht durch das linksabbiegen behindert wird, wenn eine eigene Spur für das Linksabbiegen vorhanden ist. Bei welcher Stelle kann man sich hier erkundigen?
3) Ist das Strafausmaß von 20€ angemessen?

mfG



Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.04.2013, 21:14

1) Nein!
Dies wäre zB nur dann der Fall, wenn Lenker, die für das gleiche Vergehen angehalten, unterschiedlich hoch oder nicht bestraft wurden und dies sachlich nicht rechtfertigbar ist.
2) Spielt kein Rolle. Das Linksabbiegeverbot wurde verordnet (?) und Sie haben es zu befolgen.
3) günstigster Tarif! (ausgenommen Ermahnung).

Die Organstrafverfügung wurde von Ihnen bezahlt und dagegen ist kein Rechtsmittel zulässig.

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