"Schahsaugerter" Inspektor

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Gustav4712
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"Schahsaugerter" Inspektor

Beitrag von Gustav4712 » 25.03.2013, 18:47

Hallo,

ich habe eine Strafverfügung mit der Beschuldigung eine Stopptafel missachtet zu haben erhalten.
Nun war ich zum angegebenen Zeitpunkt nachweislich im Büro mit Kundenterminen beschäftigt und mein Auto stand in der Garage.
Es hatte niemand Zugriff auf mein Fahrzeug.

Ich habe Einspruch erhoben, und auch in der darauf folgenden Lenkerauskunft mitgeteilt, dass mein Fahrzeug seit Wochen nicht bewegt wurde.

In der Beweisaufnahmen gibt der anzeigende Inspektor an, dass er im "Vorbeifahren des PKW" das Kennzeichen abgelesen hätte, und auch die Marke und Farbe erkannt hätte.
Das kann aber nur ein Irrtum oder eine Schutzbehauptung sein.

Meine Frage an alle Forenmitglieder:

1) Welche Möglichkeiten hat man, um sich gegen solche "Schahsaugerten" nachhaltig zur Wehr zu setzen? z.B.:
2) Kann man die Zugriffe der Exekutive auf die eigene Datei im KFZ Zentralregister ausheben lassen? (Ich gehe stark von einem Missbrauch aus)
3) Gibt es eine Ombudsstelle bei der LPD an die man sich wenden kann?

Danke für Eure Antworten!
Lg Gustav



Troublemaker
Beiträge: 34
Registriert: 06.06.2012, 13:06

Beitrag von Troublemaker » 28.03.2013, 13:34

Hallo,

gleich zu Anfang muss ich klarstellen, dass ich kein Anwalt bin und deshalb auch keine Aufklärung im juristischen Sinne leisten kann. Es ist nur so, dass ich einen ähnlichen Fall vor einiger Zeit hatte.
Die Einsprüche wurden abgelehnt, mit der Begründung, dass der Polizeibeamte keinen Grund hätte mir "eines auszuwischen" indem er mich anzeigt, obwohl ich die Tat nicht begangen habe. Andererseits habe ich aber einen Grund die Tat abzustreiten, damit ich mir das Bußgeld erspare. Damit wurde entschieden, dem Polizeibeamten Glauben zu schenken und mir nicht.
Klingt seltsam, ist aber so...
Ich habe dann einen Bekannten, der ebenfalls Polizist ist, um Hilfe gebeten. Dieser sagte mir, dass ich keine Chance habe bei einem Einspruch gegen den Tatbestand, weil mich ein Polizist angezeigt hat. Das wird immer so ausgehen, dass ich den Kürzeren ziehe. Ich soll stattdessen einen Einspruch gegen die Höhe des Bußgeldes machen. Als Gründe kann man da eine pflegebedürftige Großmutter, Verbindlichkeiten bei der Bank, Arbeitslosigkeit oder was auch immer angeben. Das hat dann auch tatsächlich geklappt. Das Bußgeld wurde auf einen sehr geringen Betrag reduziert.
Das beantwortet jetzt zwar nicht die Fragen, die du gestellt hast, aber vielleicht hilft es trotzdem, wenn alles andere fehlschlägt. Ansonsten hoffe ich, dass du mehr Glück hast als ich...

Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Beitrag von Andreas Hofer4 » 28.03.2013, 15:37

weil's dazu passt:

http://www.youtube.com/watch?v=quVx9MoSzQs

ob zum Lachen oder Weinen, das ist hier die Frage...

LG!

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