Strafverfügung nach mündlicher Verwarnung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Verkehrssuenderin
Beiträge: 2
Registriert: 23.03.2013, 14:57

Strafverfügung nach mündlicher Verwarnung

Beitrag von Verkehrssuenderin » 23.03.2013, 15:17

Hallo!

Ich habe mir heute eine Strafverfügung von der Post geholt (Zustellversuch gestern) mit folgender angelasteter Verwaltungsübertretung:

Sie haben am 3.11.2012 ..... folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten"

Ich stand an diesem Tag tatsächlich kurz dort (im Auto sitzend) und wurde von der Polizei aufgefordert wegzufahren, was ich auch unverzüglich tat.

Meine frage: ist es zulässig, dass ich erst jetzt und nicht gleich sofort zur Zahlung einer Strafe aufgefordert werde? Eigentlich hätten mich die Beamten ja gleich zur Kasse bitten können. Dachte eigentlich nicht, dass ich dafür noch eine Strafe über € 78,00!!!! bekomme.

Eine rasche Antwort wäre toll, damit ich gegebenenfalls noch Einspruch erheben könnte.

LG die Verkehrssünderin ;)



MG
Beiträge: 1498
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 23.03.2013, 17:45

Halten war verboten. Es gibt keinen Anspruch auf ein Organmandat, also werden Sie wohl zahlen müssen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 100 Gäste