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Mittelfinger

Verfasst: 25.12.2012, 20:30
von Synonym
Hallo zusammen,


stellt das zeigen eines Mittelfingers in Österreich eine Straftat dar?
Gibt es unterschiede zwischen Zivilpersonen und z.B. Polizisten?

Danke für eure Auskunft.

Verfasst: 26.12.2012, 00:00
von Officer01
Das Zeigen des "Mittelfingers" stellt grundsätzlich eine "Anstandsverletzung" dar (Verhalten, das einen groben Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der guten Sitten bildet) und ist in den jeweiligen Landes-Sicherheitsgesetzen (bzw. Landes-Polizeistrafgesetzen) geregelt. Verwaltungsstrafen bewegen sich bis ca. 700,00 Euro. Ob das Verhalten nun gegen Zivilpersonen oder Polizisten an den Tag gelegt wird, spielt keine Rolle.