Alkohol am Fahrrad – zu hohe Strafe?
Verfasst: 13.12.2012, 15:04
Guten Tag,
ich war heute, nachdem ich mit 1,14 Promille am Rad aufgehalten wurde, bei der mündlichen Verhandlung. Der Strafreferent hat mir im Endeffekt eine Strafe von 550 Euro aufgebrummt (plus 55 Euro Verwaltungsgebühr). Er meinte, er geht von einer Liste aus, auf der die Mindeststrafe 1100 Euro hoch ist. Diese hat er herangezogen und weil ich Studentin bin auf die Hälfte reduziert. Mehr bzw. in diesem Fall weniger konnte er nicht machen. Mich wundert der Mindeststrafrahmen, da er jenen für Autofahrer herangezogen hat. Ich dachte, dass der Strafrahmen für Fahren im alkoholisierten Zustand (am Fahrrad, bei 0,8-1,2 Promille) 800-3600 Euro hoch ist. Warum wurden 1100 herangezogen?
Weiters glaube ich zu wissen, dass man mich nicht mit dem gleichen Strafmaß bestrafen kann, wie Autofahrer, da das Fahrrad ja kein Kraftfahrzeug ist.
Falls ich richtig liege...was kann ich machen?
Danke an alle, die sich Gedanken über meinen Fall machen!
ich war heute, nachdem ich mit 1,14 Promille am Rad aufgehalten wurde, bei der mündlichen Verhandlung. Der Strafreferent hat mir im Endeffekt eine Strafe von 550 Euro aufgebrummt (plus 55 Euro Verwaltungsgebühr). Er meinte, er geht von einer Liste aus, auf der die Mindeststrafe 1100 Euro hoch ist. Diese hat er herangezogen und weil ich Studentin bin auf die Hälfte reduziert. Mehr bzw. in diesem Fall weniger konnte er nicht machen. Mich wundert der Mindeststrafrahmen, da er jenen für Autofahrer herangezogen hat. Ich dachte, dass der Strafrahmen für Fahren im alkoholisierten Zustand (am Fahrrad, bei 0,8-1,2 Promille) 800-3600 Euro hoch ist. Warum wurden 1100 herangezogen?
Weiters glaube ich zu wissen, dass man mich nicht mit dem gleichen Strafmaß bestrafen kann, wie Autofahrer, da das Fahrrad ja kein Kraftfahrzeug ist.
Falls ich richtig liege...was kann ich machen?
Danke an alle, die sich Gedanken über meinen Fall machen!