Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung

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Marco1234
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Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung

Beitrag von Marco1234 » 07.12.2012, 13:31

Ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen.
Mir wurde vor ca 2 Jahren der Führerschein entzogen. Mittlerweile habe ich das verordnete Fahrsicherheits Training absolviert. Damit ich meinen Führerschein wieder bekomme muss ich noch eine Nachschulung machen.

Damit beginnt mein Problem, da ich in einem Ort wohne in dem die Busverbindungen sehr schlecht sind und die nächste Stelle an der ich eine Nachschulung machen könnte fast 50km entfernt ist, ist es mir nicht möglich eine Nachschulung zu machen da ich egal wo ich die Nachschulung mache in Vlbg keine Möglichkeit habe nach den jeweiligen Kursen nach Hause zu kommen, außer mit einem Taxi was aber rund 120€ pro fahrt kosten würde.

Ist es in solchen Fällen möglich einen Antrag zu stellen das ich die Nachschulung erst nach erhalt meines Führerscheins absolvieren kann? Bw. wie stehen die Erfolgsaussichten bei solch einem Antrag?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.12.2012, 20:38

Dazu müsste man zuerst den Grund für den Entzug wissen und, ob Sie zum Zeitpunkt des Entzuges zB Probeführerscheinbesitzer waren.
Das Entscheidende ist jedoch der Bescheid, mit dem die Nachschulung angeordnet wurde und, ob die Rechtsmittelfrist noch offen ist. Sollte die Berufungsfrist bereits verstrichen sein (idR zwei Wochen nach Zustellung!) dann ist der Bescheid in Rechtskraft erwachsen.
Einen Antrag können Sie stellen, die Erfolgsaussichten kann ich allerdings nicht einzuschätzen.

Marco1234
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Beitrag von Marco1234 » 07.12.2012, 22:35

Der Grund für die Entziehung war das ich zu schnell gefahren bin außerorts, daraus resultierte ein 6 monatiges Fahrverbot und die Anordnung der Nachschulung und des Fahrsicherheitstrainings, da ich damals aber mein auto gebraucht habe um zur Arbeit zu kommen wurde ich noch einmal ohne Führerschein aufgehalten. Drum ist der Führerschein so lange weg.

Ja das ganze war noch in der Probezeit.

Und die 2 Wochen Frist für die Berufung sind schon vorbei.


Ich habe nochmal etwas im Internet recherchiert und folgendes gefunden:


§ 24
II. Verlängerung der Entziehungszeit wegen Nichtbefolgung der Nachschulung:


1. Es darf auf das Erkenntnis G 373/02 ua. des Verfassungsgerichtshofes vom 27. Juni 2003
hingewiesen werden, in dem der Verfassungsgerichtshof nicht nur die Judikatur, nach der fixe
Entziehungszeiten verfassungsrechtlich unbedenklich sind, bestätigt, sondern auch sehr wesentliche
Aussagen zur Befolgung von Nachschulungsanordnungen trifft.
In Bezugnahme auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 99/11/0338 vom 11.4.2000),
wonach von einer Nichtbefolgung einer Nachschulungsanordnung nicht die Rede sein kann, wenn
dem Betroffenen trotz seines Verlangens keine entsprechende Nachschulung angeboten wird,
spricht
der Verfassungsgerichtshof aus, dass ein mangelndes Angebot an Kursplätzen für sich allein
genommen nicht dazu führen kann, dass der Einzelne durch eine Verlängerung der Entziehungsdauer
wegen Nichtbefolgung der Anordnung belastet wird.

Somit ist in derart gelagerten Fällen wie folgt vorzugehen:
Der Führerschein ist nach Ablauf der Entziehungsdauer jedenfalls wieder auszufolgen und der
Betreffende ist formlos (mündlich) aufzufordern, die Bestätigung über den vollständig absolvierten
Nachschulungskurs innerhalb angemessener Frist nachzubringen. Wird der Nachweis innerhalb eines
Zeitraumes, in dem die Absolvierung der Nachschulung als möglich und zumutbar erscheint, nicht
nachgebracht, so ist die Lenkberechtigung neuerlich bis zur Befolgung der Anordnung zu entziehen.
Dasselbe gilt auch für die Fälle, in denen der Betroffene zum Zeitpunkt des Ablaufes der
Entziehungsdauer den Nachschulungskurs zum Teil absolviert hat.
Quelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... bsatz3.pdf

Trifft das in meinem Fall auch zu? Bzw. fällt das, dass ich meinen Führerschein erst wieder bekomme wenn ich eine Nachschulung absloviert habe auch unter:
dass der Einzelne durch eine Verlängerung der Entziehungsdauer
wegen Nichtbefolgung der Anordnung belastet wird.

Da ja der einzige Grund warum ich meinen Führerschein noch nicht bekomme die noch nicht absolvierte Nachschulung ist?

Wenn ich die Möglichkeit hätte eine Nachschulung zu machen, hätte ich diese schon längst gemacht.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 08.12.2012, 09:26

stellen sie einen antrag auf ausfolgung des fs an die fs behoerde mit dem beisatz, dass es ihnen ohne auto nicht moeglich ist die nachschulung zu absolvieren. die nachschulung wird dann innerhalb von drei monaten nachgebracht.

haben sie eine rs vers?

Marco1234
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Beitrag von Marco1234 » 08.12.2012, 10:58

Ja eine Rechtsschutz Versicherung habe ich.

Dann werde ich den Antrag so stellen,
Vielen Dank

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 08.12.2012, 14:29

Wenn sie eine Rs Vers. haben dann gehen sie zum RA, FS Entzugsverfahren sind in den meisten RS gedeckt.

Dieser wird Lles fuer sie erledigen.

MfG

Marco1234
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Beitrag von Marco1234 » 09.12.2012, 13:01

Werd ich machen.

Vielen Dank für die schnellen Antworten

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