Unfall auf Autobahn - Schmerzengeld

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Christoph Klaming1
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Unfall auf Autobahn - Schmerzengeld

Beitrag von Christoph Klaming1 » 29.11.2012, 08:17

Sehr geehrtes Forum,

ich hätte eine Frage bezüglich Höhe des Schmerzengeld bei einem Unfall - Schilderung des Vorfalles:

2 Kolleginnen und ich waren im Oktober auf der Autobahn unterwegs - wir sind auf der rechten Fahrspur gefahren (kurz vorm abbiegen) als uns hinten ein Auto ungebremst auffuhr. Wir 3 wurden dann mit der Rettung ins KH gebracht, jedoch wieder am selben Tag entlassen. Eine Kollegin von mir war dann 5 Tage krank geschrieben, ich 2 Tage.

Da der Fall nun entschieden wurde bzw. dem Lenker des 2. Fahrzeuges die Schuld zugesprochen wurde, haben wir von dessen Versicherung ein Angebot bekommen, in welchem wir alle 3 € 1.200 Schmerzengeld bezahlt bekommen.

Nun die Frage: Ist diese Höhe angemessen? Da die Versicherung bezüglich der Krankenstandstage nicht Bescheid weiss (1 Kollegin 0 Tage, 1 Kollegin 5 Tage und ich 2 Tage), stellt sich mir die Frage, ob der Betrag dann erhöht wird? Macht es Sinn, mehr einzufordern?

Ich habe in diesem Gebiet leider NULL Erfahrung (Gott sei Dank), vielleicht könnte mir jemand Tipps und Ratschläge geben.

VIELEN DANK für eine Antwort und freundliche Grüße



Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 29.11.2012, 08:30

Lassen sie sich bitte nicht mit solchen angeboten abfertigen, gehen sie zum Anwalt.

Neben Schmerzengeld koennen sie Haushaltshilfe und pauschale Unkostenfordern. Ich weiss nicht welche Verletzungen sie hatten, doch auch bei einem blossen Schleudtertrauma waeren 1.200 zu wenig. Hier kann man 1.800-2.000 fordern ( bei trauma erdmann 1).

Manannan
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Beitrag von Manannan » 29.11.2012, 08:40

Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich idR nach der Gliedertaxe. Schleudertrauma und Prellungen um die € 1.500,00, je nach Krankenstandstage.
Zusätzlich können Sie auch sämtliche Aufwendungen gegen den Unfallverursacher (bzw seine Versicherung) geltend machen, die Ihnen durch sein schuldhaftes Verhalten entstanden sind. ZB Telefonkosten, Porto, Fahrtspesen für Ersatzbeschaffung eines KFZ etc.

Christoph Klaming1
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Beitrag von Christoph Klaming1 » 29.11.2012, 08:42

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Wir werden das heute unserem Anwalt (Firmenanwalt) senden, der soll sich das mal ansehen!

Nochmals vielen Dank!

MG
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Beitrag von MG » 08.12.2012, 16:40

Manannan hat geschrieben:Die Höhe des Schmerzengeldes richtet sich idR nach der Gliedertaxe. Schleudertrauma und Prellungen um die € 1.500,00, je nach Krankenstandstage.
Zusätzlich können Sie auch sämtliche Aufwendungen gegen den Unfallverursacher (bzw seine Versicherung) geltend machen, die Ihnen durch sein schuldhaftes Verhalten entstanden sind. ZB Telefonkosten, Porto, Fahrtspesen für Ersatzbeschaffung eines KFZ etc.
nur der zweite Tei ist richtig.SchmG richtet sich nach der Intenstaet und Dauer der Schm. Fuer 24h leichte gibt es 100, mittlere 200 und starke 300. Die Dauer des Krsnkenstandes isz irrelevant.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.12.2012, 18:57

Also bei zwei Wochen leichten Schmerzen sind das € 1.400,00, oder € 1.500,00 bei 5 Tagen starke Schmerzen. Krankenstandstage hängen idR damit zusammen.
Da Herr Klaming auch keine näheren Angaben über Intensität der Schmerzen machte, schrieb ich auch um die € 1.500,00. Was ist daran falsch?

MG
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Beitrag von MG » 09.12.2012, 11:50

Weil oftmals geglaubt wird, es ginge um Krankenstandstage. Auch jemand der nicht im Krankenstand ist, kann SMG bekommen.

Und es geht um 24Stunden, nicht Kalendertage Schmerzperioden. Gerade bei leichten Schm, sind diese nie für ganze Tage zu rechnen, sondern man benötigt etwa 3 Kalendertage um einmal 24 Studnen voll zu bekommen.

Und zu guter Letzt: Die Gliedertaxe hat damit nichts zu tun. Bei der geht es um Invalidität, also z.B. Verlorener Daumen = % Invalidität.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.12.2012, 17:17

Stimmt natürlich. Die Gliedertaxe ist nur bei Invalidität heranzuziehen.

Christoph Klaming1
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Beitrag von Christoph Klaming1 » 23.01.2013, 09:51

DANKE erstmal für die vielen Antworten.

Mein Anwalt hat bei der gegnerischen Versicherung nun € 1.800 gefordert - nun hat sich die Versicherung gemeldet und € 1.500 zugestimmt, mit der Begründung, dass die Krankenstands-Tage (2 Tage) nur sehr gering waren.

Kann man sich damit zufrieden geben?

DANKE und freundliche Grüße
Ch. Klaming

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.01.2013, 14:21

Welche Verletzungen haben sie jetzt genau gehabt?

Schleudertrauma?

Ich denke bei einem leichten Schleudertrauma und einer Brustkorpprellung (die bei AUffahrunfällen) meistens vorliegt sind mindestens € 1.500,-- pro Person (!) angemessen, eher jedoch € 2.000.

Dazu noch eventuell Haushaltshilfe (jedoch aufgrund der Geringfügigkeit der Verletzungen eher nicht) sowie pauschale Unkosten von mindestens € 70,--

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