Hallo!
Hier mein erster Beitrag und ein fiktiver Fall:
Mein Fahrzeug wurde per sog. Chiptuning ca. 10% leistungsgesteigert.
Diese Leistungssteigerung ist ohne TÜV Abnahme und damit nicht legal.
Mit diesem Fahrzeug kommt es zu einem Unfall, da es zu einem Motorschaden gekommen ist, Öl auf die Fahrbahn gelangte und ein Motorradfahrer darauf ausgerutscht und tödlich verunglückt ist.
Was sind die maximalen Regressansprüche meiner Haftpflichtversicherung?
Kann es für mich finanziell existenzbedrohend werden?
Soweit ich als Laie in Erfahrung gebracht habe ist, dass ich eine Obliegenheitsverletzung gemacht habe und damit ein Regressanspruch der Haftpflichtversicherung von max. 11000.- pro Obliegenheitsverletzung, in Summe max. 22000.- besteht.
Danke voraus für Informationen
Kfz Tuning, Haftpflicht, Regress
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- Beiträge: 677
- Registriert: 07.08.2012, 08:42
Ihre Informationen sind richtig!
Max. 22.000,-- €, jedoch muss die Nichttypisierung unfallkausal sein! Wenn der Unfall bei einer Typisierung auch eingetreten wäre, gibt es keinen Regress.
Rechtlich sehe ich auch das Problem beim Strafverfahren, hier ist eine Diversion nicht möglich und es besteht die Gefahr einer unbedingten Freiheitsstrafe. Die Kosten eines Strafverfahrens bei einem Schuldspruch belaufen sich in so einem Falle auf ca. € 5.000 bis € 10.000 (Schätzung).
MfG
Max. 22.000,-- €, jedoch muss die Nichttypisierung unfallkausal sein! Wenn der Unfall bei einer Typisierung auch eingetreten wäre, gibt es keinen Regress.
Rechtlich sehe ich auch das Problem beim Strafverfahren, hier ist eine Diversion nicht möglich und es besteht die Gefahr einer unbedingten Freiheitsstrafe. Die Kosten eines Strafverfahrens bei einem Schuldspruch belaufen sich in so einem Falle auf ca. € 5.000 bis € 10.000 (Schätzung).
MfG
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