Radweg vor Hauseingang?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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maxii89
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Radweg vor Hauseingang?

Beitrag von maxii89 » 09.11.2012, 15:19

hallo leute,

vielleicht weiß jemand von euch ob ein radweg direkt vor einem hauseingang erlaubt ist.

bild 1: http://img607.imageshack.us/img607/2016/60786656.jpg
bild 2: http://img812.imageshack.us/img812/3929/27798665.jpg

die straße ist eine einbahnstraße von links nach rechts. der gehsteig und die parkplätze auf der einen seite wurden komplett durch einen radweg ersetzt. dieser verläuft von rechts nach links also gegen die einbahn. (bild 1 & 2)

ein ungekennzeichneter radweg verläuft auf der fahrbahn in einbahnrichtung. (am 2. bild ist weiter hinten eine bodenmarkierung zu sehen!)

die bewohner wurden nicht gefragt, einsprüche wurden ignoriert.

lg
max



maxii89
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???

Beitrag von maxii89 » 11.11.2012, 19:23

kann mir niemand sagen ob dies erlaubt ist?

lg
max

Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.11.2012, 12:28

Das Straßengesetz fällt in den Kompetenzbereich der Länder. Da Sie das Bundesland nicht anführten, beschränke ich mich auf die in Oberösterreich geltenden Bestimmungen.

Radwege, Geh-und Radwege sowie Radfahranlagen sind gem StVO grundsätzlich Bestandteil der Straße.
Eine Bewilligung durch die Behörde ist nach den OÖ StraßenG nur dann vorgesehen, wenn dadurch in fremde Rechte erheblich eingegriffen werden würde. Werden fremde Rechte nur in einem geringfügigen Ausmaß berührt, dann kann diese Bewilligung entfallen. Das OÖ.StraßenG subsumiert Radwege unter den Begriff "Geringfügigkeit". Allenfalls müsste die Straßenverwaltung das Bestehen oder Nichtbestehen einer Bewilligungspflicht bei der Behörde (Gemeinde, Magistrat, Land) beantragen.
Auf den von Ihnen beigeschlossenen Bildmaterial sind die Hauseinfahrten und -eingänge durch Ausbuchtungen gekennzeichnet und dies dürfte mE auch den Erfordernissen der RVS entsprechen.

Nach der StVO ist das Befahren von Einbahnen entgegen der Fahrtrichtung Radfahrern unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Eine dieser Voraussetzungen ist die Anbringung entsprechender Straßenmarkierungen, was auf Grundlage der Fotos offensichtlich erfolgte.

Die Vorgangsweise wäre für den oberösterreichischen Rechtsbereich jedenfalls rechtlich korrekt.

maxii89
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Beitrag von maxii89 » 12.11.2012, 13:36

vielen dank für ihre antwort.
ich bin aus niederösterreich. nun stell ich mir die frage wie die leute das haus verlassen können ohne den fahrradweg zu betreten?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.11.2012, 16:06

Die Ausbuchtungen sind eben dazu gedacht, ein unmittelbares Betreten des Fahrradweges zu verhindern um so Kollisionen zu vermeiden.
Ob dies allerdings ausreichend ist, darüber kann man geteilter Meinung sein.

maxii89
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Beitrag von maxii89 » 12.11.2012, 16:24

ok, dann darf man gerade mal bis zu dieser ausbuchtung hinaus und muss dann auf die andere straßenseite wechseln?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.11.2012, 16:41

Wie ich eingangs schon sagte: es kommt darauf an, ob es ein reiner Radweg oder ein Geh- und Radweg oder eine Radfahranlage ist; die Zuodnung richtet sich nach der in der StVO vorgesehenen Markierung.
Ein Geh- und Radweg darf, wie der Name schon sagt, auch von Fußgängern benützt werden und ein solcher wird es demnach auch sein.

maxii89
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Beitrag von maxii89 » 12.11.2012, 16:49

es handelt sich um einen reinen radweg! am anfang und am ende der straße ist ein "fußgänger verboten" schild.

maxii89
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Beitrag von maxii89 » 15.11.2012, 15:09

weiß keiner ob dies erlaubt ist? gemeinde und bh ignorieren meine anfragen..

Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.11.2012, 14:04

Ein "Fußgänger verboten" Schild ist mir nach der StVO unbekannt.
Es dürfen nur die nach der StVO vorgesehenen Kennzeichnungen verordnet werden.
Gegen diese Verordnung eines Radweges steht Ihnen grundsätzlich kein ordentliches Rechtsmittel zu. Sie haben höchstens die Möglichkeit einer Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 19.11.2012, 19:06

§52, 14b: Dieses Zeichen zeigt an, dass das Betreten für Fußgänger verboten ist.
StVO-Österreich.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.11.2012, 21:04

@schanzenpeter

Stimmt!
Danke für den Hinweis.

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