Abgeschleppt aus Kurzfristigem Halte/Parkverbot
Verfasst: 06.11.2012, 22:19
Schönen guten Abend!
Sachverhalt war folgender: Habe meinen PKW vor zwei Wochen auf einem ordnungsgemäßen Parkplatz, keine Kurzparkzone, abgestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Parkverbotsschilder vorhanden. Zwei Wochen später wurde anscheinend ein Kurzfristiges Parkverbot zwecks einer Veranstaltung eingerichtet und mein PKW wurde abgeschleppt, was ich leider erst eine Woche später feststellen konnte als ich den PKW wieder nutzen wollte und dieser nicht mehr da war und ich bis dahin auch keinen Bescheid über die Abschleppung erhalten habe..
Gibt es ein Gesetz was besagt, regelmäßig zu überprüfen, dass der PKW nicht in so einem kurzfristigen Parkverbot steht?
Wie lange darf man seinen PKW an einem Ort geparkt lassen?
Wie stehen die Changen bei einem Einspruch (Zeuge ist vorhanden) wenn der PKW schon zwei Wochen da gestanden ist?
Hab das Auto in der Zeit einfach nicht gebraucht und was wäre z.B.wenn man auf Urlaub ist?
Muss dann der Veranstalter, der das Parkverbot beantragt hat die Kosten der Abschleppung übernehmen? Was ist mit den Kosten, die für die Aufbewahrung des PKWs nach der Abschleppung, über die ich nicht informiert geworden bin, entstanden sind..?
Fragen über Fragen.. vielleicht kann mir jemand helfen?
Vielen Dank & Liebe Grüße!
Sachverhalt war folgender: Habe meinen PKW vor zwei Wochen auf einem ordnungsgemäßen Parkplatz, keine Kurzparkzone, abgestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Parkverbotsschilder vorhanden. Zwei Wochen später wurde anscheinend ein Kurzfristiges Parkverbot zwecks einer Veranstaltung eingerichtet und mein PKW wurde abgeschleppt, was ich leider erst eine Woche später feststellen konnte als ich den PKW wieder nutzen wollte und dieser nicht mehr da war und ich bis dahin auch keinen Bescheid über die Abschleppung erhalten habe..
Gibt es ein Gesetz was besagt, regelmäßig zu überprüfen, dass der PKW nicht in so einem kurzfristigen Parkverbot steht?
Wie lange darf man seinen PKW an einem Ort geparkt lassen?
Wie stehen die Changen bei einem Einspruch (Zeuge ist vorhanden) wenn der PKW schon zwei Wochen da gestanden ist?
Hab das Auto in der Zeit einfach nicht gebraucht und was wäre z.B.wenn man auf Urlaub ist?
Muss dann der Veranstalter, der das Parkverbot beantragt hat die Kosten der Abschleppung übernehmen? Was ist mit den Kosten, die für die Aufbewahrung des PKWs nach der Abschleppung, über die ich nicht informiert geworden bin, entstanden sind..?
Fragen über Fragen.. vielleicht kann mir jemand helfen?
Vielen Dank & Liebe Grüße!