Abgeschleppt aus Kurzfristigem Halte/Parkverbot

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Pusteblumen
Beiträge: 1
Registriert: 06.11.2012, 21:45

Abgeschleppt aus Kurzfristigem Halte/Parkverbot

Beitrag von Pusteblumen » 06.11.2012, 22:19

Schönen guten Abend!

Sachverhalt war folgender: Habe meinen PKW vor zwei Wochen auf einem ordnungsgemäßen Parkplatz, keine Kurzparkzone, abgestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren keine Parkverbotsschilder vorhanden. Zwei Wochen später wurde anscheinend ein Kurzfristiges Parkverbot zwecks einer Veranstaltung eingerichtet und mein PKW wurde abgeschleppt, was ich leider erst eine Woche später feststellen konnte als ich den PKW wieder nutzen wollte und dieser nicht mehr da war und ich bis dahin auch keinen Bescheid über die Abschleppung erhalten habe..
Gibt es ein Gesetz was besagt, regelmäßig zu überprüfen, dass der PKW nicht in so einem kurzfristigen Parkverbot steht?
Wie lange darf man seinen PKW an einem Ort geparkt lassen?
Wie stehen die Changen bei einem Einspruch (Zeuge ist vorhanden) wenn der PKW schon zwei Wochen da gestanden ist?
Hab das Auto in der Zeit einfach nicht gebraucht und was wäre z.B.wenn man auf Urlaub ist?
Muss dann der Veranstalter, der das Parkverbot beantragt hat die Kosten der Abschleppung übernehmen? Was ist mit den Kosten, die für die Aufbewahrung des PKWs nach der Abschleppung, über die ich nicht informiert geworden bin, entstanden sind..?

Fragen über Fragen.. vielleicht kann mir jemand helfen?

Vielen Dank & Liebe Grüße!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 07.11.2012, 10:37

Sie haben die Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung ihres PKWs nur dann zu tragen, wenn die Aufstellung von Anbeginn gesetzwidrig war oder Ihnen die Erlassung des Halte-u. Parkverbotes anlässlich dieser Veranstaltung schon vorher bekannt war.
Ihrer Sachverhaltsdarstellung zu Folge müsste die Kosten der Rechtsträger tragen, dessen Organ die Entfernung veranlasst hat.

Vgl § 89a Abs 7 StVO 1960 idgF

schanzenpeter
Beiträge: 412
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Information von wien.gv.at (Auszug)

Beitrag von schanzenpeter » 09.11.2012, 21:03

Fallweise Halteverbotszone - Bewilligung
Allgemeine Informationen
.........
Aufstellung der Verkehrszeichen anschließend am zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigen lassen (Bescheid und ausgefülltes Beiblatt mitnehmen). Ist das Halteverbot gültig, und wurden nicht alle Fahrzeuge entfernt, so besteht die Möglichkeit, diese über Aufforderung der Polizei entfernen zu lassen. Allerdings: war das Fahrzeug bereits beim Aufstellen der Verkehrszeichen in der Halteverbotszone abgestellt (das geht aus dem Beiblatt hervor), tragen die AntragstellerInnen die Kosten. Wurde das Fahrzeug nachträglich in der Halteverbotszone abgestellt, so müssen die FahrzeughalterInnen die Abschleppkosten übernehmen.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 11.11.2012, 17:47

Auf einen Bescheid mit dieser Begründung würde ich mich als Veranstalter freuen. Die € 220,00 für eine Parallelbeschwerde wären gut angelegt.

Wenn vor Verordnungserlassung Fahrzeuge dort vorher nicht widerrechtlich abgestellt wurden, dann hat die zuständige Behörde die Fahrzeughalter auszuforschen und diese zur Beseitigung ihres KFZ zu verhalten und nicht gleich abzuschleppen! Es ist immer das gelindeste zum Ziel führende Mittel anzuwenden.
Der Veranstalter als Antragsteller ist nicht Behörde im Sinne der zit Bestimmungen der StVO und diese Kosten dürfen daher auch nicht auf ihn übergewälzt werden.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 31 Gäste