Ist es tatsächlich so, dass gegen die Einbahn fahren im Stadtgebiet einer Geisterfahrt gleichgesetzt ist ?!
Kann ja im Grunde nicht sein, weil auf der Autobahn ist es doch gefährlicher soetwas zu machen.
Mit welcher Strafe ist zu rechnen, wenn man unwissentlich im Stadtgebiet gegen die Einbahn fährt, jedoch niemanden blockiert/behindert und dann als man es bemerkt hat in einer Einfahrt wendet und die richtige Richtung fährt, also die Einbahn nicht komplett durchfährt?
Gegen die Einbahn
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was soll "56-58 oder n" heißen?Synonym hat geschrieben:Bei Fahren gegen die Einbahn in der Stadt oder auf der Autobahn?
Der ÖAMTC schreibt im Strafenkatalog was von "56-58 oder n"
Ist das nicht korrekt?
Als "Geisterfahrer" € 36,-- - 2.180,-- plus mögliche Anklage wg § 177 StGB.
Kann auch bei Fahrt gegen eine Einbahn sein, wenn damit eine Gemeingefährdung einhergeht.
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