1,14 Promille am Fahrrad

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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chestnut
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1,14 Promille am Fahrrad

Beitrag von chestnut » 22.10.2012, 21:15

Guten Abend!

Vor über zwei Wochen bin ich nach dem Fortgehen mit dem Rad heimgefahren. Am Heimweg wurde ich auf eine ziemlich ekelige Art angemacht. Ich bin weitergefahren und an der roten Ampel stehen geblieben. Neben mir stand dann irgendwann einmal ein Auto und ich war wegen dem grindigen Typen 20 Sekunden vorher so in Gedanken, dass ich auf nichts regiert habe. Dachte, dass ein Betrunkener aus dem Taxi mit mir redet. Beim zweiten Mal (und mit hinhören) bin ich dann draufgekommen, dass das ein Polizeiwagen war und ich höflich gebeten wurde, mein Rad am Gehsteig abzustellen.

Naja, jedenfalls wurde ich gefragt, ob ich was getrunken habe ("Ja"), ob ich mit einem Alkotest einverstanden wäre ("Ja") usw. Ich hatte 0,5 und wusste nicht, dass das verdoppelt wird. Ich musste also mit zur Polizeistation und hatte dort im Endeffekt 1,14 Promille. Da ich dachte, dass das nun ein anständiger Alkomat war, war ich bis zum Satz "In den nächsten zwei Wochen wird Ihnen eine Verwaltungsstrafe geschickt" ruhig, da ich dachte, dass ich eh unter 0,8 intus hatte. Ich hab mich total zusammenreißen müssen, da schon die Tränen in die Augen geschossen sind. Der Polizist sagte noch dazu, dass ich ja eh "herunterhandeln" kann, er in den Bericht schreibt, dass ich ja eh so einsichtig und kooperativ war und es bei der erst angesetzten Strafe nur darauf ankommt, "wie der Strafreferent aufgelegt" ist. Er meinte, dass ich so mit 150 Euro rechnen soll. Schön und gut, klingt noch leistbar.

Nach vielen Gesprächen mit Freunden und Recherchen im Internet bin ich aber draufgekommen, dass der Strafrahmen erst bei 800 Euro anfängt und in meinem Fall bei 3700 Euro aufhört. Wie kann das sein, dass mir der werte Herr sagt, dass ich mit 150 Euro rechnen soll und der Brief in zwei Wochen kommt (was er nicht ist)??? Und warum hat er NOCH einmal nachgefragt, wann ich das letzte Getränk getrunken habe (10 Sekunden vor dem Heimfahren, also 2 Minuten, bevor sie mich aufgehalten haben)?

Ich weiß meine Strafe noch nicht, aber ich weiß, dass ich mir 800 Euro und alles aufwärts absolut nicht leisten kann (Gründe und Schicksalsschläge gibt es genug). Was mache ich, wenn ich den Brief bekomme? Und wie lange muss ich wirklich auf den Brief rechnen? Kann es überhaupt sein, dass ich über (sagen wir einmal) 1200 Euro zahlen muss, obwohl ich ja so kooperativ... war)? Hat da jemand Erfahrung?

Ich habe übrigens noch nie was getan, das war also mein erstes und letztes Mal. Trinken tu ich normalerweise gar nicht, aber an genau dem Abend hats mich halt erwischt...

Würde mich freuen, wenn mir jemand Auskunft geben kann. Ich weiß überhaupt nicht was mich erwartet und wie ich damit umgehen soll, denn die 150 Euro werden es wohl doch nicht sein.

Danke, Chestnut



Manannan
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Beitrag von Manannan » 23.10.2012, 08:03

Hallo!
Machen Sie sich da mal keinen Kopf.
Der Strafrahmen beginnt erst ab 0,8 Promille. Sie hatten bei der ersten Anhaltung 0,5 Promille und damit liegen Sie unter dem Strafrahmen.
Das mit der Verdoppelung habe ich noch nie gehört. Vermutlich hat der Polizist seinen eigenen Pegel dazugezählt?
Fraglich ist zudem auch, ob Sie bei der Anhaltung tatsächlich mit dem Rad gefahren sind oder es geschoben haben.

chestnut
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Beitrag von chestnut » 23.10.2012, 13:22

Guten Tag!

Ich bin definitiv auf dem Rad gesessen, als das Ampellicht rot war. Da kann ich mich also nicht hinausreden. Vermutlich hat mich die Polizei vorher auch radeln gesehen.

Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich hatte auf dem ersten Alkomatengerät den Betrag 0,5 stehen. In der Polizeistation dann 0,57. Der Zettel, der mir ausgedruckt wurde zeigte 1,14 Promille (also das Doppelte des ersten Wertes, der meines Wissens nach nicht den Promillewert, sondern einen anderen Wert anzeigt) an. Das mit dem Wert stimmt schon so...habe auch einiges nachgelesen und auch Freunde bestätigten mir diese "Verdopplungsregel". Ich hatte also definitiv mehr als 0,8 Promille.

Liebe Grüße, Chestnut

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 23.10.2012, 15:02

Der Wert beim "Blasen" ist nicht der Promillewert (mg/g), sondern der Wert des Alkoholgehaltes ihrer Luft (mg/l) und der Wert der Atemluft wird verdoppelt und ergibt den Promillewert.

Bei einem Promillewert von 1,14 ist eine Mindesstrafe von € 800,00 anzusetzen. Bei Überwiegen der Milderungsgründe kann die Strafe auf die Hälfte der Mindesstrafe begrenzt werden. Mindesstrafe ist sohin € 400,00 plus 10 % Verfahrenskosten, also € 440,--.

Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Mindesstrafe plus Verf.-kosten, also € 880,-- verhängt werden, zumal der Bereich eher schon an der Grenze zum nächsten Strafrahmen angesiedelt sind

Sie werden eine Anhörung haben, da sollten sie vorbringen:

Sie sind reumütig.

Es stimmt alles.

Sie sind unbescholten.

Es war ein einmaliger Ausrutscher --> Sie sind unbescholten.

Sie haben wenig bis kein Einkommen.

Mit der Strafe war wenig Gefährdung verbunden --> in der Nacht, mit dem Rad (und nicht mit dem Auto) und auf einer wenig befahrenen Straße.


Rechnen sie mit einer Strafe von mindestens € 880,00, alles was darunter ist, ist ein Erfolg.

Sie können auch einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, denen in der Regel entsprochen wird.

MfG

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 23.10.2012, 15:30

Alkomaten messen den Alkoholgehalt in mg/l Atemluft; verdoppelt man diesen Wert erhält man die "Promille".
Die Euro 800,-- Mindeststrafe sind richtig; ABER wäre dein Wert nur gerinfügig mehr gewesen, über 1,2 Promille, wäre die Mindeststraf Euro 1.200,--!!
Soweit ich weiß, wird erstmaliges Vergehen und bei sonstiger Unbescholtenheit mit der Mindeststrafe geahndet.

chestnut
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Was jetzt???

Beitrag von chestnut » 16.11.2012, 22:31

Ich habe nun einen blauen Brief bekommen. Darin ist nichts von einer festgelegten Strafe gestanden, sondern es war eine Ladung zur mündlichen Verhandlung.

Was bedeutet das für mich? Ich habe mit einer schon festgelegten Strafe gerechnet, da der Polizist das damals ja auch gesagt hat. Was mache ich dort außer jammern??? Muss ich alles noch einmal erzählen?

Liebe Grüße und danke im Voraus, Chestnut

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