hallo,...
eines führte zum anderen und plötzlich stand ich bei einer roten ampel neben der fahrertür des vordermanns.
Ein kurzes Gespräch begann und nachdem ich hurenkind genannt wurde spuckte ich ins auto und in das gesicht des darin sitzenden Fahrers.
Ich ging zurück zu meinem auto und wollte weiterfahren doch der andere Fahrer steht jetzt vor meinem auto und will mich an der weiterfahrt hindern während er sein handy in der hand hält und mir zuruft das er die polizei anruft.
ich stieg dann bei standgas von der kupplung und der andere fahrer lehnte sich mit beiden händen gegen die motorhaube und ging dann tobend zur Seite weil er das Auto nicht aufhalten konnte.
ich fuhr weg.
Kurzschlusshandlung von mir
Auf was kann ich mich da gefasst machen sollte er mich anzeigen.???
Danke für die Info
Spucken etc.
Das Anspucken einer Person - so wie von Ihnen geschildert - ist als Verletzung des öffentlichen Anstandes zu ahnden und unterliegt den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen des PolizeistrafG. (zB § 1 Oö.PolStG).
Zum Nachlesen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in einem Kärntner Fall der dem Ihren absolut ähnlich ist:
VwGH Zl. 90/10/0211 vom 1.7.1991
Zum Nachlesen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in einem Kärntner Fall der dem Ihren absolut ähnlich ist:
VwGH Zl. 90/10/0211 vom 1.7.1991
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Noetigung koennte es unter Umstaenden sein, wuerde hierr aber auf Notwehr plaedieren zumal er ja auch kein Recht hatte dich mit Gewalt an der Weiterfahrt zu hindern, er noetigte dich durch Gewalt an einer Unterlassung, naemlich an dem Weiterfahren. Er hat auch kein privates Anhalterecht. Somit wehrst du dich nur gegen einen rechtswidrigen Angriff.
Bei einer Anzeige von ihm waere das ein ziemliches Eigentor, zumal er durch die Beschimpfung auch den oeff. Anstand verletzt hat. Sonst ist de Ausfuehrungen Mananaaans beizupflichten.
Bei einer Anzeige von ihm waere das ein ziemliches Eigentor, zumal er durch die Beschimpfung auch den oeff. Anstand verletzt hat. Sonst ist de Ausfuehrungen Mananaaans beizupflichten.
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