Gegen die Einbahn fahren

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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hub90
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Gegen die Einbahn fahren

Beitrag von hub90 » 26.06.2012, 21:02

Hallo liebes Forenteam,

leider habe ich heute beim Radfahren das Einbahnschild nicht gesehen und bin gegen die Einbahn gefahren. Am Ende der Einbahn hat mich schließlich ein Polizist aufgehalten und wollte mir eine Geldstrafe erteilen, doch ich hatte leider kein Bargeld dabei. Jetzt hat er mir gesagt, dass er Anzeige erstattet. Womit muss ich jetzt rechnen? Bekommt man da eine gerichtliche Strafe und eventuell sogar eine Vorstrafe verhängt oder was bedeutet das konkret für mich?

Danke im Voraus



MG
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Beitrag von MG » 28.06.2012, 15:32

In Österreich gibt es für einfache Verkehrsdelikte keine gerichtlichen Strafen.

Sie bekommen eine Strafverfügung, also einen Bescheid, wo drinnen steht, was Sie "verbrochen" haben und wie viel Sie zahlen müssen.

Rechnen Sie mit 50 bis 70 Euro.

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