2 promille

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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mane
Beiträge: 1
Registriert: 18.06.2012, 11:08

2 promille

Beitrag von mane » 18.06.2012, 11:47

Guten Tag !!!!

Ich wurde am we bei einer kontrolle angehalten und musste einen alkotest machen in den ich mehr als 2 promille erreicht habe x-(
nicht nur ich war erstaunt auch die polizei da ich dass noch vom vorabend hatte und es schon 3 uhr nm war.....
er dachte es kann daher kommen dass ich noch nicht geschlafen hatte und so der körper weniger abgebaut hat .....

mid dem moped vor 3 jahren hatte ich das selbe problem ( 1,6 )


jzt meine fragen???

was wird mich erwarten???
kann ich strafmilderung beantragen da ich im heer bin und danach arbeitslos ???
wenn ja wie ???

danke im voraus und hoffe auf eure hilfe



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 23.06.2012, 03:37

Wir blättern in der Straßenverkehrsordnung:

Ist eine Person einer Verwaltungsübertretung schuldig, derentwegen sie bereits einmal bestraft worden ist, so kann an Stelle der Geldstrafe eine Arreststrafe im Ausmaß der für die betreffende Tat angedrohten Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden, um die betreffende Person von weiteren Verwaltungsübertretungen der gleichen Art abzuhalten.

Und mit einer Geldstrafe von 1 162 Euro bis 5 813 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest von zwei bis sechs Wochen, ist zu bestrafen,
 wer ein Fahrzeug lenkt oder in Betrieb nimmt, obwohl der Alkoholgehalt seines Blutes 1,6 g/l (1,6 Promille) oder mehr oder der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,8 mg/l oder mehr beträgt.

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