Bitte um Hilfe bei § 14 StVO Umkehren und Rückwärtsfahren

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Wie goß ist die Wahscheinlichkeit einer Teilschuld

Umfrage endete am 25.06.2012, 15:19

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jerrykoli
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Bitte um Hilfe bei § 14 StVO Umkehren und Rückwärtsfahren

Beitrag von jerrykoli » 25.05.2012, 15:19

Folgendes ist passiert:

Ich Mopedfahrer fuhr ca 43km/h auf der Ottakringerstrasse(Vorrang/Schienenstrasse) Höhe Bierbrauerei-VW Autohaus zur Arbeit. Plötzlich scherte ein geparkter PKW aus (übersah mich/toter winkel) und wollte umkehren/wenden. Ich konnte weder bremsen, noch ausweichen da der Pkw schon direkt vor mir stand und den gesamten rechten Fahrstreifen blockierte. Ich prallte frontal in den linken Radkasten, schleuderte mit einem Überschlag über die Motorhaube des PKWs ca 10m durch die Luft u prallte auf der Fahrbahn auf. Moped ist ein Totaler; beim Aufprall auf der Strasse brach das Display von meinem Handy(wird das auch ersetzt?).

Als ich im Krankenwagen lag, hörte ich einen Beamten sagen: "...vl sogar Teilschuld..."

*) Kann ich dafür belangt werden, weil ich nicht mehr rechtzeitig bremsen/ausweichen hab können?
*) Kann ich Schmerzensgeld verlangen? Prellungen// beide Beine Krücken
*) Was wird alles ersetzt? Moped(restwert)? Helm? Handy? Handschuhe?
Bzw. habe ich noch einen schon besichtigten Vorschaden, kann ich mir den noch auszahlen lassen? Da es jetzt ja ein Totaler ist?

Bitte um Rat und Hilfe!



Hank
Beiträge: 1454
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 26.05.2012, 04:52

Meine Meinung: Es gilt der Vertrauensgrundsatz.

Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen. Der Lenker eines Fahrzeuges hat durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen ist.

In Wien mit dem vielen Verkehr hat man einfach mit allem zu rechnen und auf fast alles gefasst zu sein. Wenn man es also irgendwie an der ortsnotwendigen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen, kommt eine Teilschuld durchaus in Betracht, und je nach Verschuldungsgrad fällt auch der Schadenersatz bzw. das Schmerzensgeld aus - 1/2, 1/3, 1/4, 1/5, selten kleiner.

Wird aber eine Frage für die Kfz-Haftpflichtversicherungen aufgrund der Erhebungen der Polizei am Unfallort sein und ob man für den selbstverschuldeten Teil des Unfalls eine Kasko-Versicherung hat und natürlich ob man die Prämien alle rechtzeitig eingezahlt hat, eh klar.

Hauptsache, man wird wieder gesund, oder?

jerrykoli
Beiträge: 4
Registriert: 17.04.2011, 11:13

Beitrag von jerrykoli » 29.05.2012, 18:56

Weider einmal eine brilliante Antwort von Herrn Hank. Dankeschön für die ausführliche Schilderung u Beschreibung

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