Hallo,
ich hätte da eine Frage zum Vorrang.
Folgender Aufbau:
Neben einer Bundesstraße verläuft ein Radweg, der durch einen Grünstreifen getrennt ist.
Bei einer Abbiegemöglichkeit nach Rechts der Bundesstraße endet der Radweg davor. Wenn nun ein Auto rechts einbiegen möchte, müsste es doch Vorrang haben oder? Der Radweg endet ja unmittelbar vor der Kreuzung.
Danke
Vorrang
...genau. Gegenüber Radfahrer hat der Rechtsabbieger Vorrang, weil der Radfahrer gem. § 19 Abs. 6a StVO wartepflichtig gegenüber dem gesamten Fließverkehr ist, aber wenn in die selbe Richtung, wie der Radfahrer fahren möchte, Fussgeher gehe, haben diese Vorrang...
Nun stellen Sie sich aber die selbe Kreuzung mit Ampelregelung (auch für die Radfahrer) vor, und der Radfahrer verlässt aber die Radanlage, weil er auch rechts abbiegt und damit ja nicht mehr auf der geradeaus führenden Radanlage ist:
http://www.jusguide.at/index.php?id=88& ... ws%5D=4076
Und da wundern sich die "Experten", warums so viele Unfälle gibt...
Nun stellen Sie sich aber die selbe Kreuzung mit Ampelregelung (auch für die Radfahrer) vor, und der Radfahrer verlässt aber die Radanlage, weil er auch rechts abbiegt und damit ja nicht mehr auf der geradeaus führenden Radanlage ist:
http://www.jusguide.at/index.php?id=88& ... ws%5D=4076
Und da wundern sich die "Experten", warums so viele Unfälle gibt...
§ 13 Abs 4 StVO:
(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.
Das "Ende Gehweg" hat also keine Relevanz für die Fussgeher...
(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.
Das "Ende Gehweg" hat also keine Relevanz für die Fussgeher...
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