Vorrang

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Synonym
Beiträge: 51
Registriert: 20.09.2010, 10:31

Vorrang

Beitrag von Synonym » 15.05.2012, 07:35

Hallo,

ich hätte da eine Frage zum Vorrang.

Folgender Aufbau:

Neben einer Bundesstraße verläuft ein Radweg, der durch einen Grünstreifen getrennt ist.
Bei einer Abbiegemöglichkeit nach Rechts der Bundesstraße endet der Radweg davor. Wenn nun ein Auto rechts einbiegen möchte, müsste es doch Vorrang haben oder? Der Radweg endet ja unmittelbar vor der Kreuzung.

Danke



MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 15.05.2012, 07:50

Hat der Radweg ein Dreieck? Wie waers denn bei Fussgehern, die die Querstr. ueberqueren?

Synonym
Beiträge: 51
Registriert: 20.09.2010, 10:31

Beitrag von Synonym » 15.05.2012, 07:52

Nein hat kein Dreieck, aber "Radweg endet" Zeichen. Das sagt aber im Grunde auch das aus oder?

MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 15.05.2012, 08:44

...genau. Gegenüber Radfahrer hat der Rechtsabbieger Vorrang, weil der Radfahrer gem. § 19 Abs. 6a StVO wartepflichtig gegenüber dem gesamten Fließverkehr ist, aber wenn in die selbe Richtung, wie der Radfahrer fahren möchte, Fussgeher gehe, haben diese Vorrang...

Nun stellen Sie sich aber die selbe Kreuzung mit Ampelregelung (auch für die Radfahrer) vor, und der Radfahrer verlässt aber die Radanlage, weil er auch rechts abbiegt und damit ja nicht mehr auf der geradeaus führenden Radanlage ist:

http://www.jusguide.at/index.php?id=88& ... ws%5D=4076


Und da wundern sich die "Experten", warums so viele Unfälle gibt...

Synonym
Beiträge: 51
Registriert: 20.09.2010, 10:31

Beitrag von Synonym » 15.05.2012, 08:49

aber wenn in die selbe Richtung, wie der Radfahrer fahren möchte, Fussgeher gehe, haben diese Vorrang...
Die Fußgänger oder Radfahrer ?

Es ist ein Rad- und Fußweg, und am Ende ist ein Zeichen, dass dieser Fuß- und Radweg zu ende ist.

MG
Beiträge: 1501
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Beitrag von MG » 15.05.2012, 08:59

§ 13 Abs 4 StVO:

(4) Beim Einbiegen in eine Fahrbahn hat der Lenker eines Fahrzeuges, das kein Schienenfahrzeug ist, einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen.


Das "Ende Gehweg" hat also keine Relevanz für die Fussgeher...

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 108 Gäste