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Parken vor Grundstückszufahrt

Verfasst: 21.04.2012, 11:43
von schanzenpeter
Liebe Forumsmitglieder, es geht nur um eine Streitfrage. Wenn eine Grundstückszufahrt widerrechtlich verparkt wird, wer kann eine eventuelle Abschleppung veranlassen. Der Grundstückeigentümer oder die Polizei oder beide? Wie ist die Vorgangsweise?
Und: kann die Polizei von sich aus eine Strafverfügung ausstellen? - wenn sie z.B: im Vorbeifahren denn widerrechtlich Parkenden bemerkt?
Danke für Eure Antworten!

Verfasst: 21.04.2012, 12:31
von MG
Die Abschleppung muss die Gemeinde oder Polizei anordnen, da der PKW ja auf öff. Grund steht. Sie können gegen den Halter mit besitzstörungsklage vorgehen.

Die Polizei muss sogar tätig werden, da ja das Parken vor Einfahrten ohne dass der Fahrer im PKW sitzt (§ 23 StVO), verboten ist.

Verfasst: 22.04.2012, 00:49
von schanzenpeter
danke für die rasche Aufklärung