Liebe Forumsmitglieder, es geht nur um eine Streitfrage. Wenn eine Grundstückszufahrt widerrechtlich verparkt wird, wer kann eine eventuelle Abschleppung veranlassen. Der Grundstückeigentümer oder die Polizei oder beide? Wie ist die Vorgangsweise?
Und: kann die Polizei von sich aus eine Strafverfügung ausstellen? - wenn sie z.B: im Vorbeifahren denn widerrechtlich Parkenden bemerkt?
Danke für Eure Antworten!
Parken vor Grundstückszufahrt
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