FSG- Antrag auf Wiedererteilung
Verfasst: 11.04.2012, 18:05
Guten Tag!
Ich habe aus gegebenen Anlass eine Frage zum Führerscheingesetz.
Die Situation:
2008 machte ich zu meinem bestehenden B Führerschein die Lenkberechtigung der Klasse A. Da ich damals über 21 Jahre alt war hatte ich keine Einschränkung betreffend der Leistung.
Eine Saison bin ich dann gefahren, danach verkaufte ich das Motorrad. Aufgrund meines schwindenden Interesses kam ich den Aufforderungen zur Absolvierung der 2. Phase, dem Fahrsicherheitstraining nicht nach und mir wurde die Lenkberechtigung entzogen. Ich bekam einen neuen Führerschein ohne der Klasse A.
Jetzt stellte ich einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung bei der BH. Leider konnte mir niemand eine Auskunft geben was von mir verlangt wird.
1. Version: Man benötige die praktische Prüfung neu
2. Version: praktische Prüfung + ärztliches Attest
3. Version: praktische Prüfung + Fahrsicherheitstraining (da dies ja der Grund für die Entziehung war)
Ich habe mich jetzt in das FSG ein wenig eingelesen.
Laut FSG §10 (4) liegt es im Ermessen der Behörde aufgrund konkreter Bedenken auch die theoretische Prüfung anzuordnen
(Kann mir jemand Beispiele für so ein konkretes Bedenken geben? Könnte es eines sein, dass die letzte Theorie Prüfung zu lange her ist?-2008-)
Laut FSG §4 c ...ist die 2. Ausbildungsphase nach einer eventuellen Wiedererteilung der Lenkberechtigung zu durchlaufen.
(Somit wäre die 3. Version obsolet)
Laut §5 (4) ...Sind seit der Einbringung des Antrages auf Erteilung der angestrebten Lenkberechtigung mehr als 18 Monate verstrichen, so hat die Behörde neuerlich zu prüfen, ob der Antragsteller verkehrszuverlässig ist.
Es fällt mir etwas schwer mir die notwendigen Informationen zusammenzustellen. Leider gibt es keinen konkreten § der das Verfahren bei einer Wiedererteilung regelt.
Ich hoffe auf diesem Wege auf Hilfe.
mfg
Ich habe aus gegebenen Anlass eine Frage zum Führerscheingesetz.
Die Situation:
2008 machte ich zu meinem bestehenden B Führerschein die Lenkberechtigung der Klasse A. Da ich damals über 21 Jahre alt war hatte ich keine Einschränkung betreffend der Leistung.
Eine Saison bin ich dann gefahren, danach verkaufte ich das Motorrad. Aufgrund meines schwindenden Interesses kam ich den Aufforderungen zur Absolvierung der 2. Phase, dem Fahrsicherheitstraining nicht nach und mir wurde die Lenkberechtigung entzogen. Ich bekam einen neuen Führerschein ohne der Klasse A.
Jetzt stellte ich einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung bei der BH. Leider konnte mir niemand eine Auskunft geben was von mir verlangt wird.
1. Version: Man benötige die praktische Prüfung neu
2. Version: praktische Prüfung + ärztliches Attest
3. Version: praktische Prüfung + Fahrsicherheitstraining (da dies ja der Grund für die Entziehung war)
Ich habe mich jetzt in das FSG ein wenig eingelesen.
Laut FSG §10 (4) liegt es im Ermessen der Behörde aufgrund konkreter Bedenken auch die theoretische Prüfung anzuordnen
(Kann mir jemand Beispiele für so ein konkretes Bedenken geben? Könnte es eines sein, dass die letzte Theorie Prüfung zu lange her ist?-2008-)
Laut FSG §4 c ...ist die 2. Ausbildungsphase nach einer eventuellen Wiedererteilung der Lenkberechtigung zu durchlaufen.
(Somit wäre die 3. Version obsolet)
Laut §5 (4) ...Sind seit der Einbringung des Antrages auf Erteilung der angestrebten Lenkberechtigung mehr als 18 Monate verstrichen, so hat die Behörde neuerlich zu prüfen, ob der Antragsteller verkehrszuverlässig ist.
Es fällt mir etwas schwer mir die notwendigen Informationen zusammenzustellen. Leider gibt es keinen konkreten § der das Verfahren bei einer Wiedererteilung regelt.
Ich hoffe auf diesem Wege auf Hilfe.
mfg