Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein solches Wendemanöver in Ordnung ist:
http://www.bilder-space.de/bilder/e84e7f-1331198200.jpg
Das Orange Auto fährt in die eher wenig befahrene Straße ein und wendet und fährt zurück auf die Hauptstraße.
Ist das so in Ordnung? Oder ist das verboten? Die Haltelinie liegt weiter hinten und wurde daher eigentlich gar nicht überfahren und das Wendemanöver hat nicht in einem Zug stattgefunden , ich blieb kurz stehen und fuhr dann erst aus als ein LKW in meine Straße eingebogen ist und ich Platz machen musste. Der LKW blockierte zwischenzeitlich auch die Kreuzung wodurch ich ausfahren konnte. Leider konnte ich aber nicht einen schönen Bogen fahren und musste ganz kurz zurücksetzen - ein anderer LKW musste dadurch bremsen aber nicht stark, also für den war die Situation nicht ganz unvorhergesehen.
Danke für eure Meinungen.
Wendemanöver
Das sind ja mM alles Fragen für Verkehrsjuristen vom ÖAMTC oder ARBÖ oder für Führerscheinanwärter.
Die StVO ist mM ein einziger Gummiparagraph, weil die Straßenverhältnisse gerade in Österreich extrem unterschiedlich sind:
"Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert...",
"wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert" -
"sofern sich aus Bodenmarkierungen oder aus Hilfszeichen nichts anderes ergibt".
Der Lenker eines Fahrzeuges wird also umkehren können, "wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden."
"Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem entgegenkommenden Fahrzeug rechtzeitig und ausreichend nach rechts auszuweichen."
Bei Unfällen sieht man dann, wie schwierig es ist, die Situation zu rekonstruieren, Zeugenaussagen zu vergleichen, gar nicht zu reden von Alkohol am Steuer.
Außerdem gilt immer der "Vertrauensgrundsatz", und das, wo doch so viel kontrolliert wird...
Insgesamt ist Straßenverkehr und seine Folgen immer eine Kopfwehpartie, oder?
Die StVO ist mM ein einziger Gummiparagraph, weil die Straßenverhältnisse gerade in Österreich extrem unterschiedlich sind:
"Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert...",
"wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert" -
"sofern sich aus Bodenmarkierungen oder aus Hilfszeichen nichts anderes ergibt".
Der Lenker eines Fahrzeuges wird also umkehren können, "wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden."
"Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem entgegenkommenden Fahrzeug rechtzeitig und ausreichend nach rechts auszuweichen."
Bei Unfällen sieht man dann, wie schwierig es ist, die Situation zu rekonstruieren, Zeugenaussagen zu vergleichen, gar nicht zu reden von Alkohol am Steuer.
Außerdem gilt immer der "Vertrauensgrundsatz", und das, wo doch so viel kontrolliert wird...
Insgesamt ist Straßenverkehr und seine Folgen immer eine Kopfwehpartie, oder?
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