Stau im Kreisverkehr

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Synonym
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Stau im Kreisverkehr

Beitrag von Synonym » 01.03.2012, 12:33

Hallo,

ich würde gerne wissen ob es strafbar ist, wenn man in einen Kreisverkehr einfährt wo bereits Stau ist und man sieht, dass man ihn nicht ohne zu stoppen durchfahren kann.

Im Kreuzungsbereich ist es meines Wissens ja verboten, einzufahren wenn man sieht das man die Kreuzung nicht rechtzeitig verlassen kann aber wie ist das beim Kreisverkehr?

Wie ist der Kreisverkehr generell zu sehen, als Kreuzung oder als Einbahnstraße die im Kreis führt ?!



Hank
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Beitrag von Hank » 04.03.2012, 10:14

Ein Kreisverkehr ist eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt ist.

Kreisverkehre sind mM immer happig, sie sind meist so was wie ampellose Kreuzungen mit unterschiedlichen Vorrangsituationen, mit Bus- und Straßenbahnlinien, dann Rad- und Fußwege die plötzlich einmünden, plus Ortsunkundige, die die richtige Ausfahrt suchen. Daher oft lange Wartezeiten bis zur Einfahrt und lange Rückstaus. (z.B. Praterstern)

Sinn des Kreisverkehrs ist auch eine niedrigere Fahrgeschwindigkeit und meistens muss man als hektischer Reindrängler froh sein, wenn kein (glimpflicher) Verkehrsunfall passiert, weil dann stellt sich die Schuld- und Straffrage wirklich.

Es wird Ermessenssache der Polizei sein, ob Strafe wegen eines angeblichen Verkehrsvergehens (Vorrangmissachtung, Falschblinken, Rückwärtsfahren, Überfahren der Mittelinsel usw.) fällig wird oder Mängel bei der Fahrzeugkontrolle für den undisziplinierten Fahrer zum tragen kommen.

Synonym
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Beitrag von Synonym » 05.03.2012, 08:25

Hallo Hank,

danke für deine Nachricht.
Du beziehst dich in deinem Betrag sehr stark auf die Vorrangsituation. Mir ging es eher darum ob man in einen Kreisverkehr einfahren darf, obwohl man erkennt das man diesen nicht in einem Zug wieder verlassen kann.

Vorrangverletzung wäre in diesem Fall grundsätzlich keine gegeben.

Kurzes Beispiel:

Ein einspuriger Kreisverkehr mit 4 Ausfahrten. Ich fahre bei 6 Uhr ein und möchte bei 9 Uhr ausfahren, wobei von 9 Uhr kein Fahrzeug kommt während ich eingefahren bin, allerdings bei etwa 3 Uhr komme ich zum Stillstand.

Hank
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Beitrag von Hank » 10.03.2012, 04:43

Der Sinn von Verkehrsregeln + dem eigenen Verantwortungsgefühl ist, dass eben nichts passieren soll, was nicht passieren darf, nämlich ein Unfall.

Viele Entscheidungen, nicht nur im rechtlichen Leben, sind Abwägungsentscheidungen - soll man?, soll man nicht? - da bleibt immer ein Restrisiko, das einem dann aber den Rest gibt...

selina
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Beitrag von selina » 12.03.2012, 23:23

Liebe User,
eine rechtlich fundierte Antwort auf diese Frage würde mich auch immens interessieren, weil in 'unserem' Kreisel der Verkehr täglich morgens und abends zum Erliegen kommt.

Hauptsächlich dadurch bedingt, dass nach einer Ausfahrt zwei ampelgeregelte Kreuzungen in die Innenstadt, im Abstand von jeweils ca. 200 m folgen.

Daher stehe ich nahezu täglich vor der Entscheidung: "Soll ich reinfahren, oder mich von Hintermann/frau lieber anhupen lassen? Gilt hier das Reißverschlussprinzip oder kommt eine andere Rechtsvorschrift zum Tragen?"

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 13.03.2012, 19:14

mir ist in der StVo nur untenstehendes eingefallen. Die Einmündung in Kreisverkehr ist eine Kreuzung. mM trifft "Querverkehr" zu.

§ 18. Hintereinanderfahren.

(3) Müssen die Lenker hintereinanderfahrender Fahrzeuge anhalten und reicht die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer [b]Querstraße[/b], einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt oder einer die Fahrbahn querenden Gleisanlage zurück, so haben die Lenker weiterer auf demselben Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge so anzuhalten, daß der Verkehr auf der [b]Querstraße[/b], dem Schutzweg, der Radfahrerüberfahrt oder Gleisanlage nicht behindert wird.

Synonym
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Beitrag von Synonym » 14.03.2012, 13:20

@schanzenpeter:

Das die Einfahrt eine Kreuzung ist wohl richtig, aber der Ansatz mit dem Querverkehr leuchtet mir nicht ganz ein, weil den Kreisverkehr queren endet bei vielen Kreisverkehren auf einer Verkehrsinsel :)

Bei einem zweispurigen Kreisverkehr schon eher, weil man da ja auf die zweite Spur wechseln könnte, aber ob man das als Querverkehr sehen kann?

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 14.03.2012, 23:30

man kann keinen Kreisverkehr queren: Definition lt österr. StVO:
"3c.
Kreisverkehr: eine kreisförmige oder annähernd kreisförmig verlaufende Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt ist;"

man mündet (im Zuge einer Kreuzung) ein oder wenn man sich im Kreisverkehr befindet kommt man von einer Kreuzung zur nächsten. und hat die Kreuzungs bzw Vorrangregeln zu beachten. Irgenwann verlässt man den Kreisverkehr im Zuge einer Kreuzung. Der Kreisverkehr selbst ist ja keine Kreuzung, sondern eine Fahrbahn, kreisähnlich von einer Kreuzung zur nächsten! und jedesmal gelten die Regeln für den jeweiligen Kreuzungsbereich.

Hank
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Beitrag von Hank » 15.03.2012, 23:00

Die StVO ist von 1960, da gab es kaum Autos, die Städte in Österreich sind städtebaulich noch viel älter und nicht für Straßenverkehr konzipiert - es ist einfach verdammt (zu) viel Straßenverkehr, da kann man effektiv und effizient fahren wie man will.

Was jedoch keine rechtliche, sondern eine (verkehrs-)politische Frage wäre. Und an den runden Tischen wird ständig im Kreis geredet und dann alles auf die lange Bank geschoben - dort fängt der ganze Stau an, oder?

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 19.03.2012, 21:22

hallo Hank:
trefflicher kan man es nicht treffen.

Tom N.
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Beitrag von Tom N. » 28.11.2012, 04:34

Kann es nicht sein, dass ein Kreisverkehr im Prinzip die Aneinanderreihung von lauter Einzelkreuzungen in Kreisförmiger Form ist, und somit Paragraph 18/3 nur für den unmittelbaren Bereich der einzelnen Ein-/Ausfahrten in den Kreisverkehr gültig ist?
Auch ich kenne einen solchen Kreisverkehr, wo es sich an den Zu- und Abfahrten oft Staut, und 4 Ein- und Ausfahrten hat, wobei der Durchmesser so Bemessen ist, dass sich ein Gelenksbus des Örtlichen Verkehrsunternehmens locker Platz hat, warum sollte ich also nicht in diesen Kresverkehr einfahren dürfen, wenn ich dann zwischen zwei "Kreuzungen" zu stehen komme?
(Sorry, aber mein IPad kennt kein Paragraphenzeichen...)

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 28.11.2012, 23:58

hallo Tom, genau das meinte ich in meinem zweiten Beitrag zu diesem Thema: lauter einzelne Kreuzungen, die in etwa kreisförmig aneinandergereiht sind. Allerdings beantwortet dies nicht die Anfrage von "synonym" bezüglich der Einfahrtberechtigung, wenn nicht sicher ist, dass man die "Kreuzung" auch ordnungsgemäß verlassen kann. Ich denke, hier ist weniger das Recht, sondern die Vernunft gefragt - so verstehe ich auch Hank.

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