Anzeige wegen parken auf der Fahrbahn
Verfasst: 29.02.2012, 11:33
hallo forum,
hab da ein problem mit dem parken und hoffe hier gute auskunft bzw. tipps zu bekommen.
die sachlage ist folgende. ich wohne in einer älteren wohnsiedlung wo parkplätze eher rar sind und stellte deshalb meinen pkw in einer einbahnstraße an der rechten seite bis auf 5 cm zum randstein ab. an der linken seite gibt es eine parkbucht wo man sein auto, falls frei ist, schräg ca. 45° zur fahrbahn abstellen kann. die fahrbahnrestbreite von meinem kfz zum beginn der parkplätze beträgt ca. 3m, also meines wissens breit genug. jetzt hatte ich vorgestern von der polizei einen verständigungszettel mit dem vermerk "fahrbahn" und "es musste anzeige erstattet werden", unterm scheibenwischer.
hatte gerade ein gespräch mit dem zuständigen polizisten und der behauptete das er mit seinem vw-bus nur erschwert vorbei fahren konnte und wenn es brennen würde keine feuerwehr durch kommt. ich machte ihn aufmerksam das die restbreite aber ca. 3m betrug und jedes einsatzfahrzeug passieren konnte. darauf hin sagte er das ein lieferwagen hinter mir in der parkbucht stand und dieser ziemlich lange herausragte, deshalb auch die mindestrestbreite nicht mehr zustande kam. es wäre aber sein recht das lange kfz dort abzustellen und ich unrechtmäßig parke. der lieferwagen parkte aber zu zeitpunkt wo ich mein kfz abstellte noch nicht, sondern dürfte erst nach mir gekommen sein.
wie soll ich mich jetzt verhalten? die anzeige, strafverfügung abwarten und dagegen einspruch erheben oder besser bezahlen?
ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken.
vielleicht kann mir jemand einen tipp geben der sich stvo mässig etwas auskennt!
Danke!
hab da ein problem mit dem parken und hoffe hier gute auskunft bzw. tipps zu bekommen.
die sachlage ist folgende. ich wohne in einer älteren wohnsiedlung wo parkplätze eher rar sind und stellte deshalb meinen pkw in einer einbahnstraße an der rechten seite bis auf 5 cm zum randstein ab. an der linken seite gibt es eine parkbucht wo man sein auto, falls frei ist, schräg ca. 45° zur fahrbahn abstellen kann. die fahrbahnrestbreite von meinem kfz zum beginn der parkplätze beträgt ca. 3m, also meines wissens breit genug. jetzt hatte ich vorgestern von der polizei einen verständigungszettel mit dem vermerk "fahrbahn" und "es musste anzeige erstattet werden", unterm scheibenwischer.
hatte gerade ein gespräch mit dem zuständigen polizisten und der behauptete das er mit seinem vw-bus nur erschwert vorbei fahren konnte und wenn es brennen würde keine feuerwehr durch kommt. ich machte ihn aufmerksam das die restbreite aber ca. 3m betrug und jedes einsatzfahrzeug passieren konnte. darauf hin sagte er das ein lieferwagen hinter mir in der parkbucht stand und dieser ziemlich lange herausragte, deshalb auch die mindestrestbreite nicht mehr zustande kam. es wäre aber sein recht das lange kfz dort abzustellen und ich unrechtmäßig parke. der lieferwagen parkte aber zu zeitpunkt wo ich mein kfz abstellte noch nicht, sondern dürfte erst nach mir gekommen sein.
wie soll ich mich jetzt verhalten? die anzeige, strafverfügung abwarten und dagegen einspruch erheben oder besser bezahlen?
ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken.
vielleicht kann mir jemand einen tipp geben der sich stvo mässig etwas auskennt!
Danke!