Besitzstöungsklage am eigenen privaten Grund
Verfasst: 18.01.2012, 09:46
Liebe Rechtsgelehrte, mit der Bitte um Beistand;
Ich wohne in einem Haus mit mehr als 70 Parteien, bin selbst dort Eigentümer. Vor Kurzem ereignete sich, dass ich mit meinem Klein-Fzg der Marke Smart am privaten Grundstück stand, als ein Miteigentümer mit seinem Grossraum-Wohnmobil kam und sich nicht darüber überaus sah, mit diesem zw. meinem und einem geparkten Fzg durchzufahren, obwohl es von der Fzg Breite meines Erachtens möglich gewesen wäre.
Daraufhin beauftragte er ein Abschleppunternehmen mit der Abschleppung meines Fahrzeuges.
Gott Lob kam ich noch rechtzeitig dazu und konnte weiteres verhindern.
Die Abschleppfirma war so fair, und gewährte mir bei Barzahlung die Kosten von € 60,-, bei Abschleppung wären € 220, - fällig gewesen.
Weiteres will mich diese Person auf Besitzstörung klagen.
Nun meine Frage:
Kann ein Eigentümer den anderen Eigentümer auf Besitzstörung klagen?
Ich würde verstehen, wenn ich auf seinem privaten Parkplatz geparkt hätte.
Habe ich eine Möglichkeit, meine bezahlten € 60,- wieder retour zu bekommen, da ich eigentlich nicht der Auftraggeber war, und bei Barzahlung eigentlich nur eine Abschleppung verhindern wollte?
Welche rechtlichen Mittel stehe mir zu Verfügung, in diesem Fall selbst gegen diese Person vor zu gehen?
Meines Erachtens spricht man in diesem Fall von Nötigung, denn eigentlich wurde ich in diesem Fall genötigt, den Betrag zu zahlen um einer Abschleppung aus dem Weg zu gehen.
Vielleicht kann mir jemand helfen, denn in diesem Fall hängt der "Hausfrieden" schief.
Ich wohne in einem Haus mit mehr als 70 Parteien, bin selbst dort Eigentümer. Vor Kurzem ereignete sich, dass ich mit meinem Klein-Fzg der Marke Smart am privaten Grundstück stand, als ein Miteigentümer mit seinem Grossraum-Wohnmobil kam und sich nicht darüber überaus sah, mit diesem zw. meinem und einem geparkten Fzg durchzufahren, obwohl es von der Fzg Breite meines Erachtens möglich gewesen wäre.
Daraufhin beauftragte er ein Abschleppunternehmen mit der Abschleppung meines Fahrzeuges.
Gott Lob kam ich noch rechtzeitig dazu und konnte weiteres verhindern.
Die Abschleppfirma war so fair, und gewährte mir bei Barzahlung die Kosten von € 60,-, bei Abschleppung wären € 220, - fällig gewesen.
Weiteres will mich diese Person auf Besitzstörung klagen.
Nun meine Frage:
Kann ein Eigentümer den anderen Eigentümer auf Besitzstörung klagen?
Ich würde verstehen, wenn ich auf seinem privaten Parkplatz geparkt hätte.
Habe ich eine Möglichkeit, meine bezahlten € 60,- wieder retour zu bekommen, da ich eigentlich nicht der Auftraggeber war, und bei Barzahlung eigentlich nur eine Abschleppung verhindern wollte?
Welche rechtlichen Mittel stehe mir zu Verfügung, in diesem Fall selbst gegen diese Person vor zu gehen?
Meines Erachtens spricht man in diesem Fall von Nötigung, denn eigentlich wurde ich in diesem Fall genötigt, den Betrag zu zahlen um einer Abschleppung aus dem Weg zu gehen.
Vielleicht kann mir jemand helfen, denn in diesem Fall hängt der "Hausfrieden" schief.