Rettungsgasse; private Anzeigen und §12 (5) StVO
Verfasst: 10.01.2012, 00:00
Hallo Forum,
jetzt gilt die Rettungsgasse. Abgesehen davon, dass man sich an die Bildung erst gewöhnen werden muss (zu morgendlichen Übungszwecken wäre täglich die Tangente in Wien empfehlenswert), wird es sicher immer wieder ganz Clevere geben, die die Rettungsgasse mit ihrer persönlichen VIP-Line verwechseln.
Frage eins:
Kann man diese Autofahrer dann anzeigen? Und wenn ja, wie läuft das Verfahren ab?
Zweite Frage zur Rettungsgasse:
Intro: § 12 StVO (5) "Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden."
Motorradfahrer können nicht wissen, ob der Stau nicht vielleicht über die Autobahn/Schnellstraße hinausgeht und auf eine überlastete Kreuzung zurückzuführen ist (siehe auch oben: Tangente/Wien). Deshalb dürfen Motorradfahrer auch auf der Autobahn bei Stau "Vorfahren". Aber wie sieht das im Fall der Rettungsgasse aus? Wo fährt der verantwortungsbewusste Biker da am besten vor?
Hoffe auf erhellende Antworten
Grüße Jacky
jetzt gilt die Rettungsgasse. Abgesehen davon, dass man sich an die Bildung erst gewöhnen werden muss (zu morgendlichen Übungszwecken wäre täglich die Tangente in Wien empfehlenswert), wird es sicher immer wieder ganz Clevere geben, die die Rettungsgasse mit ihrer persönlichen VIP-Line verwechseln.
Frage eins:
Kann man diese Autofahrer dann anzeigen? Und wenn ja, wie läuft das Verfahren ab?
Zweite Frage zur Rettungsgasse:
Intro: § 12 StVO (5) "Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden."
Motorradfahrer können nicht wissen, ob der Stau nicht vielleicht über die Autobahn/Schnellstraße hinausgeht und auf eine überlastete Kreuzung zurückzuführen ist (siehe auch oben: Tangente/Wien). Deshalb dürfen Motorradfahrer auch auf der Autobahn bei Stau "Vorfahren". Aber wie sieht das im Fall der Rettungsgasse aus? Wo fährt der verantwortungsbewusste Biker da am besten vor?
Hoffe auf erhellende Antworten
Grüße Jacky