Rettungsgasse; private Anzeigen und §12 (5) StVO

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Hans Toepfer
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Rettungsgasse; private Anzeigen und §12 (5) StVO

Beitrag von Hans Toepfer » 10.01.2012, 00:00

Hallo Forum,

jetzt gilt die Rettungsgasse. Abgesehen davon, dass man sich an die Bildung erst gewöhnen werden muss (zu morgendlichen Übungszwecken wäre täglich die Tangente in Wien empfehlenswert), wird es sicher immer wieder ganz Clevere geben, die die Rettungsgasse mit ihrer persönlichen VIP-Line verwechseln.
Frage eins:
Kann man diese Autofahrer dann anzeigen? Und wenn ja, wie läuft das Verfahren ab?

Zweite Frage zur Rettungsgasse:
Intro: § 12 StVO (5) "Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden."

Motorradfahrer können nicht wissen, ob der Stau nicht vielleicht über die Autobahn/Schnellstraße hinausgeht und auf eine überlastete Kreuzung zurückzuführen ist (siehe auch oben: Tangente/Wien). Deshalb dürfen Motorradfahrer auch auf der Autobahn bei Stau "Vorfahren". Aber wie sieht das im Fall der Rettungsgasse aus? Wo fährt der verantwortungsbewusste Biker da am besten vor?

Hoffe auf erhellende Antworten
Grüße Jacky



schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 13.01.2012, 05:48

Hallo Töpfer, nicht nur Motorradfahrer haben das Problem, nicht zu wissen, was vorne los ist. Die Rettungsgasse ist bei drei Spuren die halbe 2. und halbe 3. Spur. Wer sagt, dass es eine Rettungsgasse ist, wenn bei langsamwerden des Verkehrsflusses irgendwer auf den Pannenstreifen ausschert? Habe gestern auf der Tangent selbst ausprobiert. bei fast Verkehrsstillstand begonnen, ganz äusserst rechts ranzufahren. Die anderen sind langsam in drei Spuren weitergefahren. Wie hätte ich die hunderte Autofahrer anzeigen können? Wie beweisen, dass sie alle Rowdies sind? Ich will damit nur sagen, dass das mit der Rettungsgasse nicht so einfach und eindeutig ist.

Hans Toepfer
Beiträge: 12
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Beitrag von Hans Toepfer » 13.01.2012, 11:37

Hallo schanzenpeter (aha schon wieder) :),

danke für die Antwort.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann meinen Sie, dass auf der Tangente eine zusätzliche Spur eröffnet wurde, die eigentlich der Rettungsgasse vorbehalten gewesen wäre. Das darf logischerweise nicht passieren, dass statt 3 auf einmal 4 Kolonnen auf 3 Spuren fahren - aber dann fahren diese Leute ja auch "zwischen" den Spuren - so in die Richtung "Bodenmarkierung ungültig".

Anzeigen? ja das ist eine meiner Fragen hier. Man könnte ja nur einen anzeigen - müssen ja nicht gleich alle sein. Wenn sich das rumspricht, dann kann man das "Rettungsgassenfahren" riskieren und wenn man Pech hat, wird man angezeigt. So als Privatsheriff muss man ja nicht gleich alle anzeigen. Beweise? Handy aufs Armaturenbrett und filmen und Filmchen der Polizei geben.

Zum Thema Motorradfahrer: Autofahrer dürfen nicht so wie Einspurige "Vorfahren" (§12 (5) StVO). Aber darf der Motorradfahrer bei einer Rettungsgasse "Vorfahren"? Wenn ja, wie und wo?

Es gibt eine ganz gute Seite zum Thema Rettungsgasse: http://www.rettungsgasse.com/de/rettung ... tic/fragen
Ich hoffe, das entspricht den Forumsregeln - es ist ja im Sinne der Allgemeinheit und Sicherheit.

schanzenpeter
Beiträge: 414
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Beitrag von schanzenpeter » 13.01.2012, 20:05

es war nicht ganz so gemeint. das problem:manche möchten eine rettungsgasse beginnen, weil es scheint, der verkehr kommt ins stocken, andere meinen es geht doch noch und fahren normal weiter. Oder andersherum: die rechten fahren ganz rechts ran, die zweiten fnden es nicht notwendig, nach rechts nachzu rücken, daher kann zwischen zweiter und dritter Spur keine rettungsgasse entstehen. Einsatzfahrzeuge hätten nun eine Möglichkeit, in der ersten Spur rascher weiterzukommen, da die äußerst rechten Platz machen. Dies ist aber nicht die offizielle Rettungsgasse und keiner kann bestraft werden, wenn er dort ein Einsatzfahrzeug behindert.

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